Aktuelles
Pressemitteilungen, Pressematerial und Informationen
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen und Termine sowie eine Fotobibliothek und verschiedene Hintergrundinformationen zum Herunterladen. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Weitere Siegel für den Grünen Knopf 2.0 anerkannt I 28.06.2023
Weitere Siegel haben den Benchmarking-Prozess erfolgreich durchlaufen und stehen damit als anerkannte Siegel für die Anforderungen an Produktionsprozesse (Meta-Siegelansatz) unter dem Grünen Knopf 2.0 fest.
Für den Bereich Faser- und Materialeinsatz, können zukünftig die folgenden Siegel eingesetzt werden:
- OEKO-TEX® STANDARD 100: Für den Nachweis von Recycling-Anteilen (Unterbereich 3 und 7)
- OEKO-TEX® STANDARD 100 „organic“: Für den Einsatz von Bio-Baumwolle (Unterbereich 5)
- OEKO-TEX® ORGANIC COTTON: Für den Einsatz von Bio-Baumwolle (Unterbereich 5)
Für OEKO-TEX® MADE IN GREEN können die Anforderungen im Bereich Faser- und Materialeinsatz durch OEKO-TEX® STANDARD 100 oder OEKO-TEX® ORGANIC COTTON in den genannten Unterbereichen erfüllt werden.
Ein OEKO-TEX® MADE IN GREEN Produkt kann, muss aber nicht, die Faseranforderungen des Grünen Knopfs erfüllen. Hierzu bedarf es stets einer Überprüfung des zugrundeliegenden OEKO-TEX® STANDARD 100 oder OEKO-TEX® ORGANIC COTTON Zertifikats und der Materialkomposition des Produkts.
Diese neu bewerteten Siegel ergänzen die bereits veröffentlichten anerkannten Siegel:
- bluesign®PRODUCT: Im Bereich Nassprozesse und im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von virgin Polyester und Daunen
- Cotton Made in Africa (CmiA): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz pflanzlicher Fasern
- Fairtrade Cotton: Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von pflanzlichen Fasern
- Fairtrade Textilstandard: Im Bereich Konfektion
- Global Organic Textile Standard (GOTS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz pflanzlicher und tierischer Fasern und für den Einsatz von chemischen Fasern größer als 10% und kleiner als 30%
- Global Recycled Standard (GRS): Im Bereich Nassprozesse in Kombination mit Oeko-Tex Standard 100 und im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von rezyklierten Chemie- und Pflanzenfasern
- Naturtextil IVN zertifiziert BEST: Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von pflanzlichen und tierischen Fasern
- Organic Content Standard (OCS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von pflanzlichen und tierischen Fasern sowie Regeneratsfasern
- Oeko-Tex Made in Green: Im Bereich Konfektion und Nassprozesse. Sowie im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von virgin Polyester (für Produktklasse 1-3)
- Oeko-Tex Standard 100: Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von virgin Polyester (für Produktklasse 1-3)
- Recycled Claim Standard (RCS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von rezyklierten Chemie- und Pflanzenfasern
- Responsible Down Standard (RDS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von Daunen
- Responsible Mohair Standard (RMS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz tierischer Fasern
- Responsible Wool Standard (RWS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz tierischer Fasern
- SA8000: Im Bereich Konfektion
In diesem Dokument sind alle für den Grünen Knopf 2.0 zugelassenen Fasern und Materialien aufgelistet, kombiniert mit den jeweils anerkannten Siegeln. Hier finden Sie die Übersicht aller bisher für den Grünen Knopf anerkannten Siegel für die Lieferkettenstufen Konfektion und Nassprozesse. Die Liste wird fortlaufend weiter ergänzt und aktualisiert.
Um die Grüner-Knopf-Anforderungen an Produktionsprozesse zu erfüllen und Produkte kennzeichnen zu können, müssen Unternehmen anerkannte Siegel für alle drei Bereiche (Faser-/Materialeinsatz, Nassprozess, Konfektion) nachweisen. Zuvor müssen Unternehmen innerhalb einer Grüner-Knopf-Evaluierung die Erfüllung der Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse belegen.
Die Anerkennung der genannten Siegel ist das Ergebnis eines Anerkennungsprozesses, der in diesem Informationsblatt sowie im Grüner-Knopf-Standard 2.0: Prozess und Anforderungen für die Anerkennung von Siegeln dargelegt ist. Bei den neu anerkannten Siegeln wurde vor ihrer Anerkennung geprüft, ob sie die inhaltlichen Anforderungen des Grünen Knopfs zur Anerkennung von Siegeln sowie die Zulassungsvoraussetzungen, zu denen auch Anforderungen an ihre Glaubwürdigkeit gehören, erfüllen. Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ausgesprochene Anerkennung der Siegel gilt bis zur nächsten Revision des Grünen Knopfs. Sollte das Siegel selbst Änderungen durchlaufen, ist gemäß des Grüner-Knopf-Standards zu überprüfen, ob die Anerkennung in einem neuen Benchmarking eruiert werden muss.
Dokumente zum Download:
- Erläuterung zur Liste zugelassener Fasern und Materialien sowie anerkannter Siegel (Liste wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert)
- Übersicht anerkannter Siegel (Liste wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert)
Weitere Siegel für den Grünen Knopf 2.0 anerkannt I 19.06.2023
Weitere Siegel haben den Benchmarking-Prozess erfolgreich durchlaufen und stehen damit als anerkannte Siegel für die Anforderungen an Produktionsprozesse (Meta-Siegelansatz) unter dem Grünen Knopf 2.0 fest.
Für den Bereich Konfektion kann zukünftig das folgende Siegel eingebracht werden:
- Fairtrade Textilstandard
Für den Bereich Nassprozesse kann zukünftig das folgende Siegel eingebracht werden:
- Global Recycled Standard (GRS) (in Kombination mit OEKO-TEX® STANDARD 100)
Für den Bereich Faser- und Materialeinsatz, im Speziellen für den Einsatz von Daunen (Unterbereich 10) kann zukünftig das folgende Siegel eingesetzt werden:
- bluesign®PRODUCT
Diese neu bewerteten Siegel ergänzen die bereits veröffentlichten anerkannten Siegel:
- bluesign®PRODUCT: Im Bereich Nassprozesse und im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von virgin Polyester
- Cotton Made in Africa (CmiA): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz pflanzlicher Fasern
- Fairtrade Cotton: Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von pflanzlichen Fasern
- Global Organic Textile Standard (GOTS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz pflanzlicher und tierischer Fasern und für den Einsatz von chemischen Fasern größer als 10% und kleiner als 30%
- Global Recycled Standard (GRS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von rezyklierten Chemie- und Pflanzenfasern
- Naturtextil IVN zertifiziert BEST: Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von pflanzlichen und tierischen Fasern
- Organic Content Standard (OCS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von pflanzlichen und tierischen Fasern sowie Regeneratsfasern
- Oeko-Tex Made in Green: Im Bereich Konfektion und Nassprozesse. Sowie im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von virgin Polyester (für Produktklasse 1-3)
- Oeko-Tex Standard 100: Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von virgin Polyester (für Produktklasse 1-3)
- Recycled Claim Standard (RCS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von rezyklierten Chemie- und Pflanzenfasern
- Responsible Down Standard (RDS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von Daunen
- Responsible Mohair Standard (RMS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz tierischer Fasern
- Responsible Wool Standard (RWS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz tierischer Fasern
- SA8000: Im Bereich Konfektion
In diesem Dokument sind alle für den Grünen Knopf 2.0 zugelassenen Fasern und Materialien aufgelistet, kombiniert mit den jeweils anerkannten Siegeln. Hier finden Sie die Übersicht aller bisher für den Grünen Knopf anerkannten Siegel für die Lieferkettenstufen Konfektion und Nassprozesse. Die Liste wird fortlaufend weiter ergänzt und aktualisiert.
Um die Grüner-Knopf-Anforderungen an Produktionsprozesse zu erfüllen und Produkte kennzeichnen zu können, müssen Unternehmen anerkannte Siegel für alle drei Bereiche (Faser-/Materialeinsatz, Nassprozess, Konfektion) nachweisen. Zuvor müssen Unternehmen innerhalb einer Grüner-Knopf-Evaluierung die Erfüllung der Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse belegen.
Die Anerkennung der genannten Siegel ist das Ergebnis eines Anerkennungsprozesses, der in diesem Informationsblatt sowie im Grüner-Knopf-Standard 2.0: Prozess und Anforderungen für die Anerkennung von Siegeln dargelegt ist. Bei den neu anerkannten Siegeln wurde vor ihrer Anerkennung geprüft, ob sie die inhaltlichen Anforderungen des Grünen Knopfs zur Anerkennung von Siegeln sowie die Zulassungsvoraussetzungen, zu denen auch Anforderungen an ihre Glaubwürdigkeit gehören, erfüllen. Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ausgesprochene Anerkennung der Siegel gilt bis zur nächsten Revision des Grünen Knopfs. Sollte das Siegel selbst Änderungen durchlaufen, ist gemäß des Grüner-Knopf-Standards zu überprüfen, ob die Anerkennung in einem neuen Benchmarking eruiert werden muss.
Dokumente zum Download:
- Erläuterung zur Liste zugelassener Fasern und Materialien sowie anerkannter Siegel (Liste wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert)
- Übersicht anerkannter Siegel (Liste wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert)
DAkkS überwacht künftig Grüner-Knopf-Prüfstellen | 16.06.2023
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat das Zertifizierungsprogramm des Grünen Knopfs geprüft und offiziell seine Akkreditierungsfähigkeit festgestellt. Das positive Ergebnis untermauert einmal mehr die Glaubwürdigkeit des Grünen Knopfs und zeigt, wie verlässlich das Prüfsystem hinter dem Grünen Knopf ist. Künftig müssen sich Prüfstellen bei der DAkkS akkreditieren, um Prüfungen für den Grünen Knopf 2.0 durchführen zu können. Sie werden dabei von der staatlich beauftragen DAkkS überwacht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Prüfungen von Grüner-Knopf-Unternehmen – egal von welcher Zertifizierungsstelle durchgeführt – zu vergleichbaren Ergebnissen führen.
Auch vor der Feststellung der Akkreditierungsfähigkeit durch die DAkkS haben unabhängige Prüfstellen beim Grünen Knopf ein Zulassungsverfahren durchlaufen, das ihre Qualifikation und Eignung für die Prüfung des Grüner-Knopf-Standards sicherstellte. Mit dem neuen Verfahren müssen Prüfstellen nun bei der DAkkS zusätzlich einen Antrag auf Akkreditierung nach der internationalen Norm ISO/IEC 17065 stellen, die Einhaltung der Anforderungen nachweisen und sich überwachen lassen. Die DAkkS übernimmt damit die Rolle als „Prüferin der Prüfstellen“.
Durch diese Neuerung im Grüner-Knopf-System werden die Glaubwürdigkeit und Robustheit des staatlichen Siegels gestärkt. Für Verbraucher*innen wird untermauert, dass der Grüne Knopf verlässlich nachhaltige Produkte von verantwortungsvollen Unternehmen kennzeichnet und so beim Einkauf nachhaltiger Textilien Orientierung schafft.
Was ein glaubwürdiges Siegel ausmacht und warum die Akkreditierung so wichtig ist, können Sie außerdem in unserem Interview mit Ing. Prof. Dr. Raoul Kirmes, dem Leiter des Stabsbereich Akkreditierungsgovernance Forschung und Innovation der DAkkS, nachlesen. Als Beiratsmitglied begleitete er auch die Weiterentwicklung des Grüner-Knopfs-Standards. Hier geht’s zum Interview.
Die Pressemitteilung der DAkkS zur Akkreditierungsfähigkeit des Grünen Knopfs finden Sie hier.
Änderungen im Bereich der Ausnahmeregeln für den Gebrauch von Fasern und Materialien
Im Rahmen des Metasiegel-Ansatzes stellt der Grüne Knopf Anforderungen an Produktionsprozesse auf ausgewählten Lieferkettenstufen. Diese weisen Unternehmen durch Siegel nach. Sie sind neben den Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse die Grundlage, damit ein Produkt das Grüner-Knopf-Logo tragen kann.
In der Erläuterung zur Liste zugelassener Fasern und Materialien wird definiert für welche Fasern/Materialien welche Siegel nötig sind, welche Mengenbegrenzungen ggf. gelten, welche Fasern/Materialien nur unter spezifischen Ausnahmeregelungen eingesetzt werden dürfen und welche Nachweise hierfür eingebracht werden müssen. Diese Liste ist eine Erweiterung der Liste zugelassener Fasern und Materialen. Aufbauend auf dem Austausch mit unseren Stakeholdern, hat sich der Siegelgeber, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), zu folgenden Änderungen im Bereich der Anforderungen an den Faser- und Materialeinsatz entschieden, die die Umsetzung der Anforderungen des Grünen Knops 2.0 praktikabler machen sollen. Diese Änderungen sind mit der Anpassung des Standards wirksam. Bis zum 31.07.2024 können jedoch auch weiterhin Produkte nach den Produktionsanforderungen des Grünen Knopfs 1.0 ausgelobt werden.
Folgende Änderungen sollen umgesetzt werden:
1. Ausweitung der übergeordneten Ausnahmeregel zum Gebrauch von virgin Chemiefasern aus künstlichen Polymeren (70/30 – Regel)
Im Normalfall soll im Grünen Knopf 2.0 mit zertifiziert recycelten Fasern gearbeitet werden. Da dies nicht immer möglich ist, wurden Ausnahmen formuliert, die den Einsatz von virgin Chemiefasern ermöglichen, wie z.B. die 70/30-Regel.
Neu ist, dass diese 70/30 Regel nun nicht mehr nur durch den Gebrauch von mindestens 70% recycelten Fasern ausgelöst wird, sondern auch durch Baumwolle und Regeneratfasern mit anerkanntem Siegel. Nun dürfen also für Textilien, die zu 70% aus nachhaltiger Baumwolle, Regeneratfasern und/oder recycelten Fasern mit anerkanntem Siegel bestehen, bis zu 30% virgin Chemiefasern genutzt werden, sofern deren Einsatz generell im Grünen Knopf erlaubt ist.
Es gelten bereits Sonderregelungen für virgin Polyester und Elasthan, welche nun um Elastolefin ergänzt wurden, d.h. auch Elastolefin, darf nun bis max. 10% ohne Zertifizierung eingesetzt werden.
2. Aufnahme einer Ausnahmeregel für Polyamid
Polyamid ist aktuell nur mit anerkanntem Siegel, d.h. recycelt, erlaubt. Geplant ist, den Einsatz von virgin Polyamid auch in Ausnahmefällen zu erlauben, und zwar für Schutzkleidung gemäß EU-Verordnung 2016/425. Der Nachweis soll hier über die CE-Kennzeichnung am Produkt erfolgen.
3. Nachweisführung für Ausnahmeregeln im Bereich der PSA
Im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) soll sich die Nachweisform ändern. So müssen nun nicht mehr wie bisher Nachweise in Form einzelner, funktionsbezogener Normen (ISO/EN) erbracht werden, um Ausnahmeregelungen für bestimmte Fasern und Materialien geltend zu machen. In Zukunft kann die CE-Kennzeichnung für Schutzkleidung gemäß EU-Verordnung 2016/425 am Produkt als Nachweisform eingebracht werden.
Ausnahmeregeln für PSA gelten für den Einsatz folgender Fasern und Materialien: Aramid, Carbonfasern, Modacryl (MAC), (neu) virgin Polyester und (neu) Polyamid.
4. Nachweise für Ausnahmeregeln bei Industriewäscheeignung – Virgin Polyester
Virgin Polyester darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Zusätzlich zur 70:30-Regel wurden einige Geschäfts- und Anwendungsbereiche definiert. Für die Ausnahmeregelungen für industriewäschegeeignete Objekttextilien und Workwear wurden nun die Nachweisformen spezifiziert. Es soll nun die zusätzliche Möglichkeit als Nachweis für die Industriewäscheeignung der Textilien eine Selbsterklärung einzureichen. Zudem kann im Bereich der Workwear sowohl ein Hinweis auf die ISO 15797 am Produkt als auch das Pro-Label (ISO 30023) als Nachweis genutzt werden.
5. Weitere Ausnahmeregeln für den Einsatz von virgin Polyester
Für virgin Polyester kann in Zukunft auch im Bereich der Operationskleidung und -abdecktücher über die DIN EN 13795-1 und-2 eine Ausnahmeregel geltend gemacht werden. Hier erfolgt der Nachweis über einen Konformitätsnachweis gemäß DIN EN 13795-1 bzw. -2.
Auch für Schutzkleidung gemäß EU-Verordnung 2016/425 wird eine weitere Ausnahmeregel für virgin Polyester eingeführt.
Rückblick zur Veranstaltung "Towards decent work for all" | 26.04.2023
Am 25.04.2023 kamen auf der Veranstaltung „Towards Decent Work“ Akteure der Textilindustrie zusammen, um die Fragen zu diskutieren, was sich in den zehn Jahren nach dem Unglück von Rana Plaza in der Textilindustrie verbessert hat und vor welchen Herausforderungen die Branche weiterhin steht.
Welche Verbesserungen sind zu erkennen?
Nach dem Einsturz des Fabrikkomplexes Rana Plaza wurde in vielen Fabriken Bangladeschs Maßnahmen ergriffen, wodurch konkret die Sicherheit am Arbeitsplatz adressiert wurde, wie beispielsweise mit dem International Accord. Die Panelist*innen waren sich einig, dass die Ausweitung des International Accords auf Pakistan ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Arbeitssicherheit in Textilfabriken war.
Welche Herausforderungen bestehen?
Panelist*innen merkten an, dass Löhne meist nicht ausreichen, damit Textilarbeiter*innen davon leben oder ihre Familie ernähren können.
Thema waren außerdem Geschlechterungerechtigkeiten, die besonders in der Textilbranche dazu führen, dass Frauen* weiterhin schlechter gestellt sind.
In den Diskussionen wurden einige Lösungsansätze für diese Herausforderungen herausgestellt.
Zum einen machten Panelist*innen darauf aufmerksam, dass Einkaufspraktiken die Arbeitsbedingungen in Fabriken stark beeinflussen.
Ein weiteres Stichwort war Zusammenarbeit: Ein kontinuierlicher Austausch der verschiedenen Akteure im Textilsektor sei notwendig, um eine gerechte Arbeit für alle zu ermöglichen. Dabei forderten Gewerkschaftsvertreterinnen, Textilarbeiter*innen in Gespräche einzubeziehen. Vor allem Tarifverhandlungen wurden als friedliches Mittel für positiven Wandel hervorgehoben.
Es stellte sich die Frage, wie erreicht werden kann, dass Veranstaltungen wie diese überflüssig werden. Wie Conor Boyle, ILO Better Work Programme Director, betonte: durch „collaboration, collaboration, collaboration.“
Einladung zur Veranstaltung "Towards decent work for all" | 25.04.2023
Am 24. April 2013, stürzte das Rana Plaza-Gebäude ein und mehr als 1.000 Menschen kamen dabei ums Leben. Dieser tragische Vorfall machte auf Missstände in globalen Textillieferketten aufmerksam.
Als Reaktion darauf wurde in Bangladesch der International Accord on Fire and Building Safety (ACCORD), ein Abkommen zur Stärkung sicherer Arbeitsplätze für Beschäftigte in der Textilindustrie, beschlossen. In Deutschland hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter anderem das Bündnis für nachhaltige Textilien sowie das staatliche Siegel Grüner Knopf ins Leben gerufen.
Wo steht die Textilindustrie 10 Jahre nach dem Unglück? Um diese Frage zu beantworten, lädt das BMZ zur Veranstaltung Towards decent work for all - Asia's textile industry 10 years after Rana Plaza ein. Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Bärbel Kofler, wird gemeinsam mit Expert*innen über die Verbesserungen in der Textilindustrie und die verbleibenden Herausforderungen diskutieren.
Wann? Dienstag, 25. April 2023 | 9:00 - 13:00 Uhr (MESZ)
Wo? Hybride Veranstaltung. Digitale Teilnahme via Livestream.
Weitere Siegel für den Grünen Knopf 2.0 anerkannt I 28.02.2023
Weitere Siegel haben den Benchmarking-Prozess erfolgreich durchlaufen und stehen damit als anerkannte Siegel für die Anforderungen an Produktionsprozesse (Meta-Siegelansatz) unter dem Grünen Knopf 2.0 fest.
Für den Bereich Konfektion kann zukünftig das folgende Siegel eingebracht werden:
- SA8000
Für den Bereich Faser- und Materialeinsatz, im Speziellen für den Einsatz von Baumwolle aus sonstiger nachhaltiger, landwirtschaftlicher Produktion (Unterbereich 6) kann zukünftig das folgende Siegel eingesetzt werden
- Fairtrade Cotton (Fairtrade-Produkt-Siegel in der Farbe schwarz/rückverfolgbar und Fairtrade-Rohstoff-Siegel in der Farbe weiß/Mengenausgleich)
Diese neu bewerteten Siegel ergänzen die 2022 veröffentlichten anerkannten Siegel:
- bluesign®PRODUCT: Im Bereich Nassprozesse und im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von virgin Polyester
- Cotton Made in Africa (CmiA): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz pflanzlicher Fasern
- Global Organic Textile Standard (GOTS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz pflanzlicher und tierischer Fasern und für den Einsatz von chemischen Fasern größer als 10% und kleiner als 30%
- Global Recycled Standard (GRS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von rezyklierten Chemie- und Pflanzenfasern
- Naturtextil IVN zertifiziert BEST: Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von pflanzlichen und tierischen Fasern
- Organic Content Standard (OCS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von pflanzlichen und tierischen Fasern sowie Regeneratsfasern
- Oeko-Tex Made in Green: Im Bereich Konfektion und Nassprozesse. Sowie im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von virgin Polyester (für Produktklasse 1-3)
- Oeko-Tex Standard 100: Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von virgin Polyester (für Produktklasse 1-3)
- Recycled Claim Standard (RCS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von rezyklierten Chemie- und Pflanzenfasern
- Responsible Down Standard (RDS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz von Daunen
- Responsible Mohair Standard (RMS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz tierischer Fasern
- Responsible Wool Standard (RWS): Im Bereich Faser- und Materialeinsatz für den Einsatz tierischer Fasern
In diesem Dokument sind alle für den Grünen Knopf 2.0 zugelassenen Fasern und Materialien aufgelistet, kombiniert mit den jeweils anerkannten Siegeln. Hier finden Sie die Übersicht aller bisher für den Grünen Knopf anerkannten Siegel für die Lieferkettenstufen Konfektion und Nassprozesse. Die Liste wird fortlaufend weiter ergänzt und aktualisiert.
Um die Grüner-Knopf-Anforderungen an Produktionsprozesse zu erfüllen und Produkte kennzeichnen zu können, müssen Unternehmen anerkannte Siegel für alle drei Bereiche (Faser-/Materialeinsatz, Nassprozess, Konfektion) nachweisen. Zuvor müssen Unternehmen innerhalb eines Grüner-Knopf-Audits die Erfüllung der Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse belegen.
Die Anerkennung der genannten Siegel ist das Ergebnis eines Anerkennungsprozesses, der in diesem Informationsblatt sowie im Grüner-Knopf-Standard 2.0: Prozess und Anforderungen für die Anerkennung von Siegeln dargelegt ist. Bei den neu anerkannten Siegeln wurde vor ihrer Anerkennung geprüft, ob sie die inhaltlichen Anforderungen des Grünen Knopfs zur Anerkennung von Siegeln sowie die Zulassungsvoraussetzungen, zu denen auch Anforderungen an ihre Glaubwürdigkeit gehören, erfüllen. Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ausgesprochene Anerkennung der Siegel gilt bis zur nächsten Revision des Grünen Knopfs. Sollte das Siegel selbst Änderungen durchlaufen, ist gemäß des Grüner-Knopf-Standards zu überprüfen, ob die Anerkennung in einem neuen Benchmarking eruiert werden muss.
Dokumente zum Download:
- Erläuterung zur Liste zugelassener Fasern und Materialien sowie anerkannter Siegel
- Übersicht anerkannter Siegel (Liste wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert)
Webinar für interessierte Unternehmen: Grüner Knopf 2.0 I 10.03.2023
Sie interessieren sich dafür, wie auch Sie Ihr verantwortungsvolles Handeln zertifizieren lassen können? Sie möchten Ihre Nachhaltigkeit am Textilprodukt kennzeichnen? In unserem kostenlosen und unverbindlichen Webinar möchten wir Ihnen einen Überblick geben, wie der Grüne-Knopf-Standard die Anforderungen an die nachhaltige Herstellung von Produkten mit Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse kombiniert.
Wann: Freitag, den 10. März 2023 | 11:00 bis 12:00 Uhr
Wo: Online (GoToWebinar)
Neugierig? Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen.
Herzliche Grüße Ihr Grüner Knopf Team
OECD Forum zu Sorgfaltspflichten im Bekleidungs- und Schuhsektor, Paris und Online I 13.-17.02.2023
Vom 13. - 17.02.2023 bringt das OECD Forum Vertreter*innen von Regierungen, Unternehmen, Gewerkschaften, der Wissenschaft sowie der Zivilgesellschaft zusammen, um unternehmerische Sorgfaltsplichten im Bekleidungs- und Schuhsektor zu diskutieren. In dieser Zeit findet das OECD Forum on Due Diligence in the Garment and Footwear Sector in Paris statt. Eine virtuelle Teilnahme ist ebenfalls möglich.
Neben den Hauptveranstaltungen des Forums sind Sie herzlich eingeladen, an den begleitenden Veranstaltungen teilzunehmen. So veranstaltet auch das Bündnis für nachhaltige Textilien in Zusammenarbeit mit weiteren relevanten Organisationen Side Sessions. Diese drehen sich um die Themen Einkaufspraktiken, Beschwerden und Abhilfe sowie geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Veranstaltungen finden vor Ort und virtuell auf englischer Sprache statt. Sie sind herzlich eingeladen! Detaillierte Informationen zu den Side-Sessions finden Sie direkt beim Bündnis für nachhaltige Textilen.
Weitere Informationen und zur Anmeldung zum OECD Garment Forum 2023 finden Sie hier.
Verlängerung der Übergangsfrist für die Erfüllung der Produktionsanforderungen I 20.01.2023
Um Unternehmen mehr Zeit für die Produktionsplanung und ggf. -umstellung zu geben, hat sich der Siegelgeber dazu entschieden, die Übergangsfrist für die Erfüllung der Produktionsanforderungen nach dem Grünen Knopf 2.0 um ein Jahr bis zum 31.07.2024 zu verlängern.
Das bedeutet für Unternehmen:
- Die Produktionsanforderungen nach GK 2.0 auf Ebene der Fasern/Materialien, Nassprozesse und Konfektion werden erst nach dem 31.07.2024 verbindlich.
- Bis zu diesem Datum können weiterhin Artikel nach GK 1.0 produziert werden. Ein späterer Abverkauf von bis zu dem Datum bereits produzierten und bestellten Artikeln ist möglich.
- Die neuen Anforderungen an den Faser- und Materialeinsatz sind erst ab August 2024 verbindlich.
- Die Frist für die Erfüllung der Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse nach GK 2.0 ändert sich nicht. Unternehmen müssen ihr Audit nach GK 2.0 bis 31.07.2023 absolvieren.
Die Übergangsfrist wurde von 31.07.2023 auf den 31.07.2024 verlängert, um Unternehmen mehr Zeit für die Planung der Produktion sowie Umstellung zu geben. Zudem findet derzeit noch das Bewertungsverfahren (Benchmarking) der Siegel statt, die für den Grünen Knopf 2.0 anerkannt sind. Viele Siegel wurden bereits bewertet und anerkannt (s. diese Übersicht), bei weiteren Siegeln steht jedoch die Bewertung noch aus. Dies liegt daran, dass viele Siegel derzeit ebenfalls überarbeitet werden und neue Standardversionen einführen und die Grüner-Knopf-Bewertung mit diesen individuellen Revisionszyklen abgestimmt werden muss. Mit der verlängerten Übergangsfrist soll den Unternehmen somit auch die Möglichkeit gegeben werden, mit längerer Vorlaufzeit zu wissen, welche Siegel beim GK 2.0 eingebracht werden können.
Wir danken allen Unternehmen, mit denen wir Gespräche führen konnten und so Rückmeldungen zu den Produktionsanforderungen und der Liste zugelassener Fasern erhalten konnten.
