Unser Hinweisgebersystem

So können Sie Probleme und Herausforderungen rund um den Grünen Knopf äußern

Das Hinweisgebersystem des Grünen Knopfs

Hinweise zu Problemen, Herausforderungen und Verbesserungen

Das Grüner-Knopf-Hinweisgebersystem ist ein klar strukturiertes und transparentes Verfahren, das alle Interessengruppen nutzen können, um Probleme, Herausforderungen und Verbesserungspotenziale für den Grünen Knopf aufzuzeigen und bearbeiten zu lassen.  

Bitte beachten Sie, dass der Grüne Knopf regelmäßig in anonymisierter, zusammenfassender Form über eingegangene Hinweise berichtet, sofern Hinweise eingehen. Dieses Grüner-Knopf-Hinweisgebersystem ist explizit kein Beschwerdemechanismus in textilen Lieferketten. Es kann nicht als Nachweis für die Erfüllung der Grüner-Knopf-Indikatoren herangezogen werden.  

Hinweise können per Mail an complaints@gruener-knopf.de eingereicht werden. Am Ende dieser Seite sehen Sie, welche Details wir idealerweise von Ihnen benötigen, um einen Hinweis so gut wie möglich bearbeiten zu können.  

Die Zuständigkeiten für Hinweise im Rahmen des Grünen Knopf sind klar geregelt: 

Siegelgeber (BMZ)

Genehmigung und Beaufsichtigung des Hinweisgebersystems

Geschäftsstelle (GIZ)

Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen in Bezug auf: 

  • den Grüner-Knopf-Standard 
  • die Geschäftsstelle und ihr Personal 

Überwachung von Integritätsproblemen, also solchen Hinweisen, die nicht an die Geschäftsstelle herangetragen werden und die evtl. keiner Antwort bedürfen, wie z.B. Medienberichte. 

Hinweise, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Geschäftsstelle liegen, werden an die folgenden Akteure weitergereicht: 

Grüner-Knopf-akkreditierte-Zertifizierungsstellen

Bearbeitung von Hinweisen im Zusammenhang mit: 

  • den Evaluierungsverfahren 
  • den Zertifizierungsentscheidungen 

Hinweise werden über die jeweiligen Verfahren der Zertifizierungsstellen bearbeitet. 

Grüner-Knopf-Vergabestelle (RAL)

Bearbeitung von Hinweisen in Bezug auf: 

  • die Lizenzierung von Unternehmen 
  • die Verwendung des Grüner-Knopf-Logos durch Unternehmen 

Hinweise werden über das Verfahren der Vergabestelle bearbeitet. 

Akkreditierungsstelle (DAkkS)

Bearbeitung von Hinweisen in Bezug auf: 

  • die Kompetenz und Unabhängigkeit der zugelassenen Zertifizierungsstellen 

Hinweise werden über das Verfahren der Akkreditierungsstelle bearbeitet. 

Grüner-Knopf-Integritätspartner (ASI)

Bearbeitung von Hinweisen in Bezug auf: 

  • die Kompetenz und Unabhängigkeit von zugelassenem Evaluierungspersonal 

Hinweise werden über das Verfahren des Integritätspartners bearbeitet. 

Complaint Panel (Hinweisausschuss)

Kann ein Hinweis nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, so wird je nach Beschwerdetyp ein von der Beschwerde unabhängiger Ausschuss berufen, der den Hinweis prüft und eine Lösung erarbeitet. 

Folgende Hinweise werden vom Grünen Knopf nicht bearbeitet

  • Hinweise zu anerkannten Siegeln. Diese werden vom Grünen Knopf an das jeweilige Siegel weitergeleitet und dort bearbeitet. 
  • Hinweise zu Ereignissen, die vor der Grüner-Knopf-Zertifizierung oder nach dem Auslaufen oder Entzug der Zertifizierung eines Unternehmens aufgetreten sind. Diese sollten von der hinweisgebenden Stelle direkt beim jeweiligen Unternehmen eingereicht werden. 
  • Hinweise, die später als sechs Monate nach dem Auftreten des Problems oder nach der Bearbeitung durch die Zertifizierungsstelle bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. 
  • Hinweise, die böswillig oder zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen vorgebracht werden. 

Das Hinweisgebersystem im Detail

Die folgende Grafik fasst die einzelnen Schritte des Hinweisgebersystems zusammen:

Hinweisgebersystem DE Grafik

Einen Hinweis einreichen

Um einen Hinweis einzureichen, können Sie eine Mail an complaints@gruener-knopf.de senden. 

Je mehr Information wir von Ihnen erhalten, umso effektiver können wir Ihren Hinweis bearbeiten. Im Idealfall übermitteln Sie uns die folgenden Details:  

  • Ihren vollständigen Namen, Anschrift, Rufnummer, Mail-Adresse (Sie können Hinweise jedoch auch anonym einreichen) 
  • Zu welcher Organisation sie einen Hinweis einreichen wollen (z.B. Geschäftsstelle (GIZ), Grüner Knopf-zertifiziertes Unternehmen, Zertifizierungsstelle, Evaluierungspersonal, Akkreditierungsstelle (DAkkS), Integritätspartner (ASI), anerkanntes Siegel. Bitte nennen Sie den Namen der Organisation oder Person. 
  • Ob und wenn ja in welcher Beziehung Sie zu der Organisation oder Person stehen.  
  • Details zum Hinweis, z.B. Datum und Ort und was genau vorgefallen ist. Wenn Ihr Hinweis sich auf den Grüner-Knopf-Standard bezieht, geben Sie bitte den relevanten Indikator des Standards an. Wenn es um ein Produkt eines zertifizierten Unternehmens geht, beschreiben Sie bitte das Produkt so genau wie möglich. 
  • Falls Sie bereits andere Maßnahmen ergriffen haben, um Ihrem Hinweis nachzugehen, so beschreiben Sie dies bitte. 
  • Falls die Angelegenheit Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens ist, so nennen Sie bitte Einzelheiten. 
  • Falls Sie Nachweise haben, die Ihren Hinweis untermauern, z.B. Fotos eines Produkts, so übermitteln Sie diese bitte an uns. 
  • Falls Sie einen Vorschlag für die Lösung Ihres Problems haben, so nennen Sie diesen bitte. 

Wir werden uns, wie in der oben gezeigten Grafik beschrieben, bei Ihnen zurückmelden. Vorab bedanken wir uns bei Ihnen für Ihre Kontaktaufnahme. Eingereichte Hinweise helfen uns dabei, den Grünen Knopf weiterzuentwickeln und noch effektiver zu machen.