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Verlängerung der Übergangsfrist für die Erfüllung der Produktionsanforderungen I 20.01.2023

Um Unternehmen mehr Zeit für die Produktionsplanung und ggf. -umstellung zu geben, hat sich der Siegelgeber dazu entschieden, die Übergangsfrist für die Erfüllung der Produktionsanforderungen nach dem Grünen Knopf 2.0 um ein Jahr bis zum 31.07.2024 zu verlängern.

Das bedeutet für Unternehmen:

  • Die Produktionsanforderungen nach GK 2.0 auf Ebene der Fasern/Materialien, Nassprozesse und Konfektion werden erst nach dem 31.07.2024 verbindlich. 
  • Bis zu diesem Datum können weiterhin Artikel nach GK 1.0 produziert werden. Ein späterer Abverkauf von bis zu dem Datum bereits produzierten und bestellten Artikeln ist möglich.
  • Die neuen Anforderungen an den Faser- und Materialeinsatz sind erst ab August 2024 verbindlich.
  • Die Frist für die Erfüllung der Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse nach GK 2.0 ändert sich nicht. Unternehmen müssen ihr Audit nach GK 2.0 bis 31.07.2023 absolvieren.

Die Übergangsfrist wurde von 31.07.2023 auf den 31.07.2024 verlängert, um Unternehmen mehr Zeit für die Planung der Produktion sowie Umstellung zu geben. Zudem findet derzeit noch das Bewertungsverfahren (Benchmarking) der Siegel statt, die für den Grünen Knopf 2.0 anerkannt sind. Viele Siegel wurden bereits bewertet und anerkannt (s. diese Übersicht), bei weiteren Siegeln steht jedoch die Bewertung noch aus. Dies liegt daran, dass viele Siegel derzeit ebenfalls überarbeitet werden und neue Standardversionen einführen und die Grüner-Knopf-Bewertung mit diesen individuellen Revisionszyklen abgestimmt werden muss. Mit der verlängerten Übergangsfrist soll den Unternehmen somit auch die Möglichkeit gegeben werden, mit längerer Vorlaufzeit zu wissen, welche Siegel beim GK 2.0 eingebracht werden können.

Wir danken allen Unternehmen, mit denen wir Gespräche führen konnten und so Rückmeldungen zu den Produktionsanforderungen und der Liste zugelassener Fasern erhalten konnten.