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EmpCo-Richtlinie 2026: Neue Regeln zu Greenwashing & Umweltaussagen - Was sich ab dem 27. September ändert

28. September 2026
Kleiderbügel

Ab heute gelten in Deutschland strengere Vorgaben dafür, wie mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen geworben werden darf. Was sich ändert, was das für Unternehmen und für Verbraucher*innen bedeutet und welche Rolle der Grüne Knopf dabei spielt, lesen Sie hier. 

Was sich am 27. September ändert 

Mit der Empowering-Consumers- bzw. EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 hat die Europäische Union die Regeln für Nachhaltigkeitswerbung neu gefasst. Der Deutsche Bundestag hat die Richtlinie am 19. Dezember 2025 mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das Gesetz wurde am 19. Februar 2026 verkündet und gilt seit dem 27. September 2026.  

Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen vor Greenwashing durch allgemeine Umweltaussagen sowie vor irreführenden Aussagen zu ökologischen und sozialen Merkmalen eines (Textil-)Produkts zu schützen. Gleichzeitig sollen Unternehmen zu einer transparenten Kommunikation durch spezifische und nachweisbare Informationen verpflichtet werden. 

Was das für Unternehmen in der Textil- und Modebranche bedeutet 

Für Unternehmen verschiebt sich damit der Maßstab. Nicht mehr die Frage, wie eine Aussage klingt, entscheidet, sondern die Frage, womit sie belegt ist und worauf genau sie sich bezieht. Folgendes ist nun insbesondere für Gewerbetreibende und Händler in der Textil- und Modebranche relevant:  

  • Allgemeine Umweltaussagen müssen konkret und belegbar sein. Vage Aussagen wie “nachhaltig”, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ dürfen nicht mehr ohne nähere Erläuterung verwendet werden. Wer eine Umweltaussage trifft, ist verpflichtet, diese nachvollziehbar zu belegen. Die Erklärung hat dabei direkt auf demselben Medium zu erfolgen – ein bloßer Verweis auf einen Link oder QR-Code reicht nicht aus. 
  • Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein Fundament. Textilsiegel dürfen in der Werbung nur noch verwendet werden, wenn sie entweder auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden – beim Grünen Knopf trifft beides zu. Freiwillige öffentliche, private Vertrauenssiegel oder Gütezeichen, die nicht staatlich vergeben sind oder auf einem unabhängigen Zertifzierungssystem fundiert sind und trotzdem ein Produkt oder eine Geschäftstätigkeit in ihren ökologischen oder sozialen Aspekten hervorheben, sind künftig unzulässig. 
  • Reichweite einer Umweltaussage muss deutlich sein. Eine Aussage darf nicht so wirken, als gelte sie für ein ganzes Produkt oder das gesamte Unternehmen, wenn sie sich tatsächlich nur auf einen Teil davon bezieht. 
  • Irreführende oder falsche Angaben zur Haltbarkeit oder Reparierbarkeit sind unzulässsig. Textilprodukte dürfen nicht als reparierbar beworben werden, wenn Ersatzteile oder eine Anleitung fehlen. Ebenso dürfen keine Eigenschaften eines Produkts wie z.B. “Frei von Schadstoff X” als Besonderheit eines Produkts hervorgehoben werden, wenn die Eigenschaft ohnehin gesetzlich vorgegeben ist.  
  • Keine pauschale Abverkaufs- und Schutzfristen von Waren. Eine pauschale Abverkaufs- und Schutzfrist von Waren gibt es nicht. Für Textilwaren, die vor dem 27. September 2026 in den Handel gebracht wurden, ist jedoch eine Übergangsregelung bis September 2028 vorgesehen. Wird gegen bestimmte Verstöße gegen die neuen EmpCo-Regeln, z.B. zur Unterlassung einer Werbung, geklagt, soll im Einzelfall geprüft werden, ob dies verhältnismäßig ist. Dabei zählen die Schwere des Verstoßes, bisherige Bemühungen des Unternehmens um Korrektur sowie die Kosten und Umweltbelastungen einer notwendigen Änderung oder Vernichtung – etwa von Produkten oder Verpackungen. 

Was das für Verbraucher*innen bedeutet 

Der Markt für Nachhaltigkeitsaussagen ist über Jahre unübersichtlich geworden: Siegel, Eigenkennzeichnungen und Werbeaussagen stehen nebeneinander, ohne dass erkennbar wäre, wer was geprüft hat und worauf sich die Aussage bezieht. Genau hier setzen die neuen Regeln an und dienen dem Schutz von Verbraucher*innen vor unfairen und irreführenden Geschäftspraktiken. Dadurch erhalten Verbraucher*innen belegbare und spezifische Informationen zu Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten von (Textil-)Produkten. Wer wirbt, muss künftig sagen können, worauf sich eine Aussage bezieht und womit sie belegt ist. Pauschale Versprechen ohne Erklärung verschwinden damit aus der Werbung – und was übrig bleibt, lässt sich leichter vergleichen.  

Am Grünen Knopf selbst ändert sich für Verbraucher*innen wenig. Eine Neuerung wird an manchen Produkten sichtbar: Besteht ein Produkt nicht ausschließlich aus textilen Bestandteilen – etwa wegen eines Reißverschlusses – empfiehlt die Geschäftsstelle Grüner Knopf den lizenzierten Unternehmen den Zusatz „Gilt für textile Bestandteile“ unter dem Logo aufzunehmen. So ist unmittelbar am Produkt erkennbar, worauf sich die Auszeichnung genau bezieht. 

Welche Rolle der Grüne Knopf spielt 

Der Grüne Knopf wird seit 2019 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vergeben. Unabhängige, von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstellen prüfen, ob Unternehmen die Anforderungen an ihre unternehmerischen Sorgfaltsprozesse erfüllen – von der Risikoanalyse über Beschwerdemechanismen und Abhilfe bis zur Berichterstattung. 

Der Grüne Knopf gilt nach juristischer Einschätzung im Sinne des UWG als ein durch eine staatliche Stelle festgesetztes Nachhaltigkeitssiegel und ist damit gesetzlich privilegiert. Die Umweltaussagen, die mit der bloßen Nutzung des Logos am Produkt gemacht werden, sind demnach keine verbotenen allgemeinen Umweltaussagen. Somit sind die mit dem Grüner-Knopf-Logo selbst kommunizierten Claims wie “sozial”, “ökologisch”, "staatlich" und "unabhängig zertifiziert” nach EmpCo zulässig. 

Als staatliches Siegel begrüßt der Grüner Knopf die verbindlichen Regeln für substanzielle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.” sagt Christine Moser-Priewich, Leiterin der Geschäftsstelle Grüner Knopf. „Gleichzeitig wünsche ich mir, dass EmpCo von Unternehmen als eine Chance für eine glaubwürdigere Nachhaltigkeitskommunikation gesehen wird und nicht zu Greenhushing führt. Es wäre sehr schade, wenn Textilunternehmen und -Händler aus Sorge vor Abmahnungen in Zukunft gar nicht mehr über ihre Fortschritte in den Lieferketten sprechen. Wer den Grünen Knopf nutzt, kommuniziert auf einem staatlich festgesetzten und unabhängig überprüften Fundament. Die Verantwortung für die eigene Kommunikation bleibt bei den Unternehmen – aber schweigen müssen sie deshalb nicht.“ 

Sie haben Fragen? 

Die Geschäftsstelle Grüner Knopf steht Unternehmen zu den neuen Anforderungen zur Seite. Schreiben Sie uns an info@gruener-knopf.de, um einen unverbindlichen Gesprächstermin zu vereinbaren. 

Darüber hinaus lädt die Geschäftsstelle, Unternehmen zur Grüner Knopf Dialogtour 2026 ein – ein zentrales Thema bildet EmpCo & Kommunikation. Melden Sie sich hier für die Grüner Knopf Dialogtour an.  

Weitere Informationen zur Logo-Nutzung unter EmpCo/UWG finden Sie im aktuellen Logo-Manual.