Hinweisgebersystem des Grünen Knopf
Stakeholder können das Grüner-Knopf-Hinweisgebersystem nutzen.
Das Hinweisgebersystem dient als:
- Frühwarnsystem
- Instrument des proaktiven Risikomanagements
- Unterstützung einer aktiven Lernkultur
- Wegweiser zur Erfüllung (künftiger) gesetzlicher Anforderungen
- Mittel zur Stärkung von Stakeholderbeziehungen
Dieses Grüner-Knopf-Hinweisgebersystem ist explizit kein Beschwerdemechanismus in textilen Lieferketten. Es kann nicht als Nachweis für die Erfüllung der Grüner-Knopf-Indikatoren herangezogen werden. Mit Hilfe des Hinweisgebersystems möchte der Grüne Knopf auf unparteiische und konsistente Weise Schaden vermeiden oder beheben. Verschiedene Akteure sind an dem System beteiligt: Die Geschäftsstelle Grüner Knopf, die Vergabestelle des Grünen Knopfs sowie zugelassene Zertifizierungsstellen. Ein eingehender Hinweis wird von jenem Akteur bearbeitet, für den der Hinweis am relevantesten ist. In den Anwendungsbereich des Grüner-Knopf-Hinweisgebersystems fallen folgende Hinweise:
- Grüner-Knopf-Standard: Verstöße gegen den Standard, Anmerkungen zum Inhalt oder zum Entwicklungsprozess des Standards
- Andere normative Dokumente des Grünen Knopfs: Hinweise zum Zertifizierungsprogramm und zum Logo Manual
- Hinweise zu den Aktivitäten der Geschäftsstelle und des Siegelgebers
- Zugelassene Zertifizierungsstellen befassen sich mit Hinweisen zu ihrem Personal und zu Unternehmen, die von ihnen nach dem Grüner-Knopf-Standard zertifiziert wurden
- Die Vergabestelle kümmert sich um Hinweise zur Kommunikation von Grüner Knopf lizenzierten Unternehmen und zu deren Verwendung des Grüner-Knopf-Logos
Die folgenden Angelegenheiten können vom Grünen Knopf nicht entgegengenommen werden:
- Hinweise über Ereignisse, die vor der Grüner-Knopf-Zertifizierung eines Unternehmens oder nach Auslaufen oder Entzug des Zertifikats stattgefunden haben
- Hinweise, die mehr als sechs Monate nach dem Auftreten des Problems eingereicht werden
Hinweise, die böswillig oder schikanös sind und darauf abzielen, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Bei der Bearbeitung von Hinweisen legt der Grüne Knopf Wert darauf, dass die/der Hinweisgeber*in über jeden Schritt im Verfahren und dessen Ergebnis informiert wird und dass Lösungen für das jeweilige Problem gemeinsam erarbeitet werden.
Der Grüne Knopf wird in regelmäßigen Abständen in anonymisierter, zusammenfassender Form über eingegangene Hinweise und deren Lösung auf seiner Website berichten.
Unter diesem Link finden Sie eine zusammenfassende Darstellung des Hinweisgebersystems für den Grünen Knopf.