Übergangsfrist aufgehoben: Anforderungen an den Faser- und Materialeinsatz für Grüner-Knopf-Produkte bleiben freiwillig
Als staatliches und freiwilliges Siegel ist es unser Ziel, aktuelle regulatorische Entwicklungen aufzugreifen, den Grünen Knopf sinnvoll in dieses neue Umfeld einzubetten und so zukunftsfähig zu gestalten. Daher werden die Anforderungen an den Faser- und Materialeinsatz in Grüner-Knopf-Produkten weiterhin freiwillig bleiben. Grund dafür sind weiterhin bestehende Unklarheiten in Bezug auf verschiedene EU-Regularien, wie insbesondere der EU-Ökodesign-Verordnung, deren konkrete Auswirkungen auf die Anforderungen an die Faser- und Materialzusammensetzung von Produkten auf dem europäischen Markt derzeit noch nicht vollständig absehbar sind. Der Grüne Knopf möchte vermeiden, Anforderungen festzulegen, die bald wieder angepasst werden müssten oder nicht im Einklang mit künftigen gesetzlichen Vorgaben stünden.
Die bislang vorgesehene Übergangsfrist zum 31. Juli 2026 entfällt damit. Die entsprechenden Anforderungen an den Faser- und Materialeinsatz des Grüner-Knopf-Standards 2.0.1 treten nicht in Kraft.
Der Grüne Knopf fordert von Unternehmen im Rahmen seiner Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse nach wie vor die kontinuierliche Steigerung von nachhaltigen Materialien sowie das Beleuchten von Material- und Produktrisiken in der gesamten Lieferkette.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen unter info@gruener-knopf.de gerne zur Verfügung.
