Wichtige Änderung im Rahmen der Revision des Grüner-Knopf-Standards – Fokus auf unternehmerische Sorgfaltspflichten
Der Grüne Knopf befindet sich aktuell in der Weiterentwicklung. In diesem Rahmen wurde entschieden, dass sich der Grüne Knopf 3.0 zukünftig auf die unternehmerischen Sorgfaltspflichten konzentrieren wird. Die bisherige zweite Säule – der Metasiegel-Ansatz – wird nicht fortgeführt. Diese Änderung tritt erst mit Einführung des neuen Standards, ab voraussichtlich Frühjahr 2027 in Kraft. Bis dahin bleibt der Grüne Knopf 2.0 gültig, sodass kurzfristig keine Änderungen entstehen.
Warum diese Änderung notwendig ist
Neue gesetzliche Regelungen wie die Empowering Consumers Directive (EmpCo) und deren deutsche Umsetzung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) machen den Wegfall des Metasiegel-Ansatzes erforderlich. Das UWG stellt hohe Anforderungen an die Qualität und Glaubwürdigkeit von Siegeln.
Beim bisherigen Metasiegel-Ansatz des Grünen Knopfs werden Dritt-Siegel als Nachweis für Produktionsprozesse anerkannt. Allerdings kann der Grüne Knopf die Konformität dieser Siegel mit dem UWG nicht mitprüfen oder absichern. Unternehmen müssen selbst prüfen, ob Dritt-Siegel UWG-konform sind. Um rechtliche Risiken zu vermeiden und die Gesetzeskonformität des Grünen Knopfs sicherzustellen, wird der Metasiegel-Ansatz im Standard 3.0 daher nicht fortgeführt und der Grüne Knopf künftig so gestaltet, dass er unabhängig von anderen Siegeln funktioniert.
Die Anforderungen der geplanten Green Claims Directive, die darauf abzielt, Greenwashing zu verhindern, sind ebenfalls nicht mit dem aktuellen Metasiegel-Ansatz vereinbar. Auch wenn aufgrund der zurzeit ausgesetzten Verhandlungen der Richtlinie aktuell unklar ist, wann die Green Claims Directive eingeführt wird, soll der Grüne Knopf bereits jetzt auf die anstehenden Vorgaben eingehen.
Zukünftige Rolle von Siegeln im Grünen Knopf 3.0
Kern des Grünen Knopfs waren und sind die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse. Der Grüne Knopf war das erste Textilsiegel, was diese eingeführt und in der Praxis aufgezeigt hat, dass diese umsetzbar und prüfbar sind. Der Wegfall des Metasiegel-Ansatzes unterstreicht dieses Alleinstellungsmerkmal und reduziert Komplexität. Gleichzeitig bleibt die Auslobung des Grünen Knopfs direkt am Produkt ein wesentliches Merkmal, um Verbraucher*innen weiterhin Orientierung zu geben.
Gleichzeitig werden Siegel auch ohne den Metasiegel-Ansatz weiterhin eine wichtige Rolle für mehr Nachhaltigkeit in der Lieferkette spielen. Sie bleiben ein wichtiger Baustein für unternehmerische Sorgfaltsprozesse, denn Auditberichte liefern nach wie vor wichtige Informationen für das Risikomanagement. Ohne Metasiegel-Ansatz können Unternehmen hingegen Siegel und robuste Audits gemäß ihres Risikoprofils und anderen Kriterien wählen, so dass Ressourcen effizienter genutzt werden können und ggfs. auch Kosten gespart werden.
Die Konsultation des Grüner-Knopf-Standards 3.0 im Frühjahr und Sommer 2026 wird sich dementsprechend auf die Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse konzentrieren.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Ihr weiteres Engagement in der Grüner-Knopf-Community!
