Der Grüne Knopf - Fragen und Antworten (FAQs)
Ein Überblick
Der Grüne Knopf ist das staatliche Siegel für nachhaltige Textilien. Das Besondere: Es prüft systematisch, ob Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren textilen Lieferketten übernehmen. Dies wird als Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse bezeichnet. Darüber hinaus stellt der Grüne Knopf Anforderungen an nachhaltige Produktionsprozesse, die über anerkannte, glaubwürdige Siegel nachgewiesen werden. Diese Siegel führen Prüfungen vor Ort durch.
Der Grüne Knopf wird stetig weiterentwickelt. Im August 2022 wurde die erste finale Überarbeitung, die Standardversion GK 2.0, eingeführt. Die Anforderungen unterscheiden sich von der Version Grüner Knopf 1.0 und sind in ihrem Ambitionsniveau zur Version Grüner Knopf 2.0 gestiegen.
Siegelgeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Der Siegelgeber legt die Kriterien und Bedingungen für den Grünen Knopf fest. Unabhängige Auditor*innen kontrollieren die Erfüllung und Einhaltung der Kriterien.
Die staatliche Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ab der Standardversion Grüner Knopf 2.0 die Zertifizierungsstellen und fungiert als „Prüferin der Prüfer“.
Nachhaltige Mode ist für drei Viertel der Verbraucher*innen wichtig. Auch für drei Viertel der Hersteller hat Nachhaltigkeit höchste Priorität und sie erklären sie laut dem Fachmagazin TextilWirtschaft zum „drängendsten Projekt unserer Zeit“. Zudem verpflichten zahlreiche neue Gesetzesvorgaben Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der Lieferkette.
Genau das ist das Problem. Allein auf dem deutschen Markt gibt es über 40 verschiedene Textilsiegel mit sehr unterschiedlichen Anforderungen. Einige Siegel konzentrieren sich auf faire Arbeitsbedingungen, andere auf strenge Umweltstandards.
Der Grüne Knopf gibt Verbraucher*innen Orientierung. Wenn ein Produkt den Grünen Knopf trägt, muss das Unternehmen nachweisen, dass es Verantwortung für sein Handeln übernimmt und seinen Sorgfaltspflichten für die eigene textile Lieferkette nachkommt.
Außerdem muss das Produkt über vom Grünen Knopf anerkannte, glaubwürdige Siegel in den abdeckten Produktionsstufen verfügen: Abgedeckt werden dabei die Herstellungsschritte Zuschneiden und Nähen, Bleichen und Färben und bei der neusten Version die Rohstoffgewinnung. In der Standardversion Grüner Knopf 1.0 erkennt das BMZ 19 glaubwürdige Siegel zur Erfüllung der Anforderungen an die Produktionsprozesse an.
Nein. Der Grüne Knopf gilt für fast alle Textilien, wie etwa Bekleidung, Rucksäcke oder Bettwäsche. Auch Arbeitsbekleidung gehört dazu. Denn der Schutz von Mensch und Natur ist bei allen Produkten wichtig. Eine detaillierte Übersicht der auszeichenbaren Waren finden Sie hier.
Nein, der Grüne Knopf ist ein internationales Siegel. Das Siegel kann im Ausland als Grüner Knopf oder unter dem englischen Namen Green Button genutzt werden.
Der Grüne Knopf entspricht EU- und WTO-Recht, die Prüfungen finden auf Grundlage harmonisierter internationaler Normen statt.
Der Grüne Knopf ist als nationale Gewährleistungsmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen – als erste Gewährleistungsmarke in Deutschland überhaupt. Zudem ist der Grüne Knopf beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum als europäische Gewährleistungsmarke eingetragen.
Das Zertifizierungsprogramm des Grünen Knopf basiert zudem auf der internationalen Norm ISO 17065 und wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) validiert. Auf dieser Grundlage überprüft die DAkkS die Zertifizierungsstellen und diese wiederum die Unternehmen.
Der Grüner Knopf und das Bündnis für nachhaltige Textilien ergänzen sich.
Das Textilbündnis ist die anerkannteste deutsche Plattform für den Fachdialog und „Reallabor“ für mehr Nachhaltigkeit in textilen Lieferketten. Gemeinsam setzen die rund 120 Mitglieder Projekte in Produktionsländern um, um die Arbeits- und Produktionsbedingungen zu verbessern. Die Maßnahmen zahlen auf die Schwerpunktthemen des Bündnisses ein: Geschlechtergerechtigkeit, Existenzsichernde Löhne und Einkaufspraktiken, Kreislaufwirtschaft und Klima sowie Beschwerdemechanismen und Zugang zu Abhilfe.
Der Grüne Knopf zeichnet Produkte von Unternehmen aus, die Verantwortung für Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten übernehmen. Er gibt damit Verbraucher*innen Orientierung.
Ja. Freiwillige Initiativen wie der Grüne Knopf werden auch zukünftig wichtig bleiben. Das staatliche Siegel Grüner Knopf geht in verschiedenen Punkten über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus. Sowohl mit den Anforderungen im Bereich existenzsichernder Löhne, als auch durch explizitere Anforderungen im Bereich nachhaltige Materialien des Siegels. Zudem werden einige Themen wie die Verankerung von Nachhaltigkeitszielen im Unternehmen durch bspw. Bonuszahlungen und die Einbeziehung potenziell betroffener Personen sowie die Grundsatzerklärung spezifischer adressiert.
Der Grüne Knopf lizenziert darüber hinaus auch kleinere Unternehmen, die nicht vom Gesetz betroffen sind. Außerdem bieten freiwillige Instrumente in der Regel mehr Spielraum für Weiterentwicklung.
Grundlage der Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse sind die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Empfehlungen der OECD für den Textilsektor.
Im Detail: Die Kriterien und Weiterentwicklung des Grünen Knopfs
Zuerst wird das beantragende Unternehmen in den Blick genommen und geschaut, ob dieses seinen Sorgfaltspflichten in seiner textilen Lieferkette nachkommt. Dazu wurde der 2011 verabschiedete Leitfaden für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen in prüfbare Kriterien überführt. Das Unternehmen muss nachweisen, dass es Verantwortung für seine Textillieferkette übernimmt: Kennt es die ökologischen und sozialen Risiken in der Lieferkette? Gibt es Beschwerdemöglichkeiten für die Näher*innen vor Ort? Ergreift es Maßnahmen, um gegen Missstände vorzugehen? Wird öffentlich berichtet?
Die fünf Kernelemente der unternehmerischen Sorgfaltspflichten, sind:
- Grundsatzerklärung
- Risikoanalyse
- Prävention und Milderung
- Öffentliche Berichterstattung
- Beschwerdemechanismen und Abhilfe
Neben den Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse werden außerdem Anforderungen an Produktionsprozesse gestellt, deren Einhalten über anerkannte Siegel nachgewiesen werden. Diese Siegel führen Prüfungen in den Produktionsstätten vor Ort durch.
Beispiele für die Anforderungen an die Produktionsprozesse
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit in der Konfektion
- Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen für Näher*innen
- Arbeitsschutz und -sicherheit
- Kein Einsatz gefährlicher Chemikalien und Einsparung von CO₂ beim Bleichen und Färben
Hier muss zwischen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht und die Anforderungen an die Produktionsprozesse, die über den Meta-Siegelansatz nachgewiesen werden, unterschieden werden.
Im Rahmen der Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse muss das beantragende Unternehmen seine gesamten textilen Lieferketten samt Risiken im Blick haben. Ausnahmen sind: Schritte hin zu existenzsichernden Löhnen und Beschwerdemechanismen. Beide beziehen sich auf die Konfektionsebene.
Bei den Anforderungen an die Produktionsprozesse setzt der Grüne Knopf mit dem Meta-Siegelansatz auf bestehende Siegel. Beim Grüner-Knopf-Standard 2.0 werden die Produktionsstufen „Zuschneiden und Nähen“ (Konfektion), „Bleichen und Färben“ (Nassprozesse) sowie Anforderungen an die Rohstoffgewinnung und den Faser- und Materialeinsatz abgedeckt. Auf diesen Produktionsstufen sind die sozialen und ökologischen Herausforderungen besonders groß:
- 75 Millionen Menschen arbeiten auf diesen Stufen.
- Alle 100 Milliarden Kleidungsstücke, die jährlich hergestellt werden, durchlaufen diese Produktionsschritte.
- Tag für Tag leiten Färbereien durchschnittlich 2,5 t Chemikalien oft ungeklärt ins Abwasser.
In der Standardversion Grüner Knopf 2.0 müssen Unternehmen zudem Anforderungen im Produktionsschritt Rohstoffgewinnung und den Faser- und Materialeinsatz erfüllen. Für die Anforderungen an diesen Produktionsschritt gilt eine Übergangsphase bis zum 31.07.2026.
Um Missbrauch vorzubeugen, wird immer das gesamte Unternehmen und sein Handeln in den Textil-Lieferketten geprüft, auch wenn es ausschließlich in der EU produziert.
Jedes Unternehmen, das in der EU produziert, muss die Risiken in den EU-Produktionsländern kennen, analysieren und effektive Gegenmaßnahmen ergreifen. Nur ein Unternehmen, das diese Voraussetzungen erfüllt, kann den Grünen Knopf erhalten. Einen „EU-Freifahrtschein“ gibt es nicht.
Im Meta-Siegelansatz müssen Unternehmen sowohl die Einhaltung von Umweltstandards im Produktionsschritt „Bleichen und Färben“ als auch die Einhaltung von Sozialstandards im Produktionsschritt „Zuschneiden und Nähen“ in Europa nachweisen. Das heißt, dass auch bei einer Produktion in Europa siegelbezogene Anforderungen für alle abgedeckten Bereiche erfüllt werden müssen: Konfektionierung, Nassprozesse, Rohstoffgewinnung.
Nein. Wenn ein Kleidungsstück den Grünen Knopf trägt, dann wurden also sowohl die Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse als auch das Vorhandensein eines anerkannten Siegels, auf Grundlage der siegelbezogenen Anforderungen, geprüft. Außerdem dürfen nur ausgewählte Fasern und Materialien eingesetzt werden. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt werden, können einzelne Produkte des lizenzierten Unternehmens mit dem Siegel Grüner Knopf gekennzeichnet werden.
Alle drei bis fünf Jahre müssen Qualitätssiegel sich einem Revisionsprozess unterziehen (gemäß ISEAL – Code of good practice). Nach Einführung des Grünen Knopfs im September 2019 wird nach drei Jahren, im August 2022, der Grüne Knopf 2.0 eingeführt. Die neue Version ist hier zu finden.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Siegels fanden umfangreiche öffentliche Konsultationen statt. Der Prozess wurde von einem unabhängigen Expert*innen-Beirat begleitet.
Der Beirat zur Weiterentwicklung des Siegels bestand aus Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Das Mandat endete mit Veröffentlichung des Grünen Knopf 2.0.
- Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor Deutsches Institut für Menschenrechte (Vorsitz)
- Achim Lohrie, Berater (Stellvertretender Vorsitz),
- Prof. Stefanie Lorenzen, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin,
- Philipp von Bremen, Leiter Verbraucherpolitik Verbraucherzentrale Bundesverband,
- Dr. Raoul Kirmes, Abteilungsleiter Deutsche Akkreditierungsstelle.
Zentrale Neuerungen:
- Wichtige Schritte hin zu existenzsichernden Löhnen
- Sukzessive Ausweitung der Risikoanalyse auf die gesamte Lieferkette
- Stärkere Verankerung der Sorgfaltspflichten im Unternehmen
- Stärkere Beteiligung der Menschen vor Ort
- Ausweitung der Lieferkettenstufe auf die Rohstoffgewinnung und Anforderungen an Fasern und Materialien
Ja. Die Version Grüner Knopf 2.0 wurde im August 2022 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die neu hinzukommen, die Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse nach Grüner Knopf 2.0 erfüllen. Spätestens bis zum 31.07.2023 mussten auch bereits lizenzierte Unternehmen ein Rezertifizierungsaudit nach dem Grünen Knopf 2.0 absolviert haben. Seitdem wird ausschließlich nach dem Grünen Knopf 2.0 geprüft.
Die siegelbezogenen Anforderungen nach dem Grüner-Knopf-Standard 2.0 sind seit dem 01.08.2024 für alle Unternehmen verbindlich. Eine Ausnahme bilden die Anforderungen an die Fasern und Materialien. Hier gilt die Übergangsphase bis zum 31.07.2026.
Die Erreichung existenzsichernder Löhne ist nicht damit getan, dass ein Textilunternehmen seinem Zulieferer für einen Auftrag mehr Geld zahlt. Um systematische Lösungen zu erreichen, müssen Zulieferbetriebe ihren Angestellten langfristig das geforderte existenzsichernde Lohnniveau zusichern können. Dazu sind langfristige Aufträge notwendig und eine möglichst vollständige Auslastung der Produktion. Beides ist für ein beauftragendes Textilunternehmen in den meisten Fällen allein nicht zu leisten, weshalb Kooperation und umfangreiche komplexe Aushandlungsprozesse erforderlich sind. Darum setzt der einzige Standard auf dem deutschen Markt, der die Zahlung von existenzsichernden Löhnen fordert – der Fairtrade-Textilstandard – einen Umsetzungszeitrahmen von sechs Jahren. Aktuell gibt es aber nur ein Textilunternehmen, das überhaupt die nötigen Grundlagen erfüllt, um diese Forderung zu erfüllen. Das zeigt, wie komplex die konkrete und langfristige Zahlung existenzsichernder Löhne ist.
Die Lizenzierung eines Unternehmens mit dem Grünen Knopf 2.0 wird drei Jahre gültig sein. Genug Zeit, um eine solide Grundlage für die Einführung von existenzsichernden Löhnen zu fordern und zu prüfen, aber nicht genug Zeit, um eine tatsächliche Umsetzung zu verlangen. Darum fordert der Grüne Knopf 2.0 wichtige Schritte hin zur Zahlung existenzsichernder Löhne.
Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltsprozesse muss eine Analyse des Lohngefälles zwischen gezahlten und existenzsichernden Löhnen in der Produktionsstufe „Zuschneiden und Nähen“ (Konfektion) vorliegen und eine stichhaltige Strategie zur Förderung höherer Löhne existieren sowie erste Umsetzungsschritte angestoßen werden. Im Überwachungsaudit nach zwei Jahren müssen Fortschritte bei der Umsetzung aufgezeigt werden.
Diese Vorgaben entsprechen z.B. denen der OECD zu diesem Thema. Das BMZ nutzt das Siegel, um konkretes Engagement von Unternehmen zu diesem zentralen Thema zu erreichen. Eine weitere Überarbeitung des Siegels wird auf dieser Basis aufbauen und konkretere Umsetzungserfolge fordern.
Das BMZ fördert auch das Engagement des Textilbündnis und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu diesem Thema.
Beim Grünen Knopf sind Unternehmen unterschiedlicher Größen lizenziert. Vor allem für Mittelständler, die ein Fachsegment bedienen ist die Veröffentlichung der Zulieferbetriebe schwierig, da sie strategische Verdrängung fürchten. Vor diesem Hintergrund müssen die Adressen der Zulieferbetriebe den Auditoren*innen vorgelegt werden, veröffentlicht werden aber nur die Regionen.
Der Grüne Knopf 2.0 stellt erstmals auch Anforderungen an die Fasern, die in Grüner-Knopf-Produkten verwendet werden dürfen. Die zugelassenen Fasern wurden danach ausgewählt, ob sie recycelt sind oder als neue Fasern prinzipiell kreislauffähig sind.
Synthetische Chemiefasern sind bis auf wenige Ausnahmen nur erlaubt, wenn sie recycelt sind. Für den Einsatz von recycelten Fasern spricht, dass recyceltes Polyester eine signifikant bessere CO₂-Bilanz aufweist als neu hergestelltes, sogenanntes frisches Polyester. In dieser CO₂-Reduzierung sieht der Grüne Knopf 2.0 einen klaren Nachhaltigkeitsgewinn.
Ausnahmeregelungen finden zum Beispiel im Bereich bestimmter technischer Textilien Anwendung oder wenn dadurch die Langlebigkeit der Produkte erhöht werden kann. Neu hergestellte Polyesterfasern müssen zusätzlich einen Grenzwert für Antimon, einem toxischen Schwermetall, das in der Polyesterproduktion verwendet wird, einhalten.
Bislang noch nicht. Ein Großteil der recycelten Polyesterfasern auf dem Markt stammen aktuell von PET-Flaschen. Langfristig müssen recycelte Fasern nicht aus Flaschen, sondern aus Textilfasern durch sogenanntes Faser-zu-Faser Recycling gewonnen werden. Für die Laufzeit des Grünen Knopf 2.0 (Lizenz gilt für drei Jahre) wird bottle-to-fiber-Recycling noch anerkannt, weil die CO₂-Bilanz von so recyceltem Polyester deutlich besser ist als die von neuem Polyester. Diese Regelung wird erneut diskutiert, wenn fiber-to-fiber-Recyclingstoffe in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen.
Ausgeschlossen werden muss eine Verwendung von neuen PET-Flaschen für recyceltes Polyester. Daher müssen Nachhaltigkeitsstandards, wie die Textile Exchange Standards a) Global Recycled Standard und b) Recycled Claim Standard vorgelegt werden, die kontrollieren, dass die Materialien tatsächlich aus Abfällen stammen.
Baumwolle gilt beim Grünen Knopf 2.0 als nachhaltig, wenn sie entweder recycelt ist, aus kontrolliert biologischem Anbau stammt oder 16 Mindestkriterien an nachhaltige Landwirtschaft erfüllt. Die 16 Mindestkriterien für nachhaltigen Baumwollanbau beinhalten sowohl soziale Kriterien wie z.B. das Verbot von Kinderarbeit als auch Umweltkriterien wie beispielsweise die Einschränkung von synthetischen Pestiziden.
Außerdem darf kein genmodifiziertes Saatgut verwendet werden: Genmodifiziertes Saatgut ist in der Baumwollproduktion weit verbreitet, hat jedoch schwere Folgen für die Umwelt und die ökonomische Situation der Landwirt*innen. Grund dafür ist, dass für das modifizierte Saatgut häufig viele Pestizide verwendet werden und die Landwirt*innen die Pestizide und das Saatgut jedes Jahr erneut kaufen müssen. Das Verbot des Einsatzes genmodifizierten Saatguts beim Grünen Knopf 2.0 ist daher der erste Schritt zu nachhaltiger Landwirtschaft und ebnet damit grundsätzlich den Weg in die ökologisch nachhaltigste Form des Baumwollanbaus, den Ökolandbau.
Baumwollprodukte, die mit dem Grünen Knopf ausgelobt sind, müssen mit einem anerkannten Siegel für nachhaltige Landwirtschaft oder Recycling zertifiziert sein. Inwiefern die nachhaltig angebaute Baumwolle im Endprodukt steckt, hängt jedoch vom Rückverfolgungsansatz des anerkannten Siegels ab.
Zur Rückverfolgbarkeit wenden die Siegel verschiedene Methoden an: Im Fall von Bio-Baumwolle beispielsweise kann die Baumwolle durch strenge Trennung von konventioneller Baumwolle entlang der gesamten Lieferkette bis aufs Feld zurückverfolgt werden. Jedoch ist die Nachfrage nach Bio-Baumwolle schon heute höher als das Angebot.
Um die Nutzung von Naturfasern nicht zugunsten von Chemiefasern einzuschränken, wird beim Grünen Knopf 2.0 eine weitere gängige Möglichkeit der Rückverfolgung akzeptiert: die Massenbilanzierung. Dies ist ein kritisiertes, aber bisher weithin akzeptiertes System, welches vor allem kleinbäuerlichen Betrieben bessere Konditionen am Weltmarkt erlaubt. Gleichzeitig verhindert es, Risiken bis aufs Baumwollfeld im Detail nachzuvollziehen. Das liegt daran, dass bei der Massenbilanzierung, zertifizierte Baumwolle mit nicht-zertifizierter Baumwolle vermischt wird. Dadurch kann für ein einzelnes Produkt nicht mehr genau nachgewiesen werden, wie viel zertifizierte Baumwolle enthalten ist. Um trotzdem ein Mindestmaß an Transparenz zu gewährleisten, muss ein Siegel, um beim Grünen Knopf anerkannt zu werden, fordern, dass ein Unternehmen nicht mehr Baumwollprodukte als nachhaltig kennzeichnet, als es tatsächlich zertifizierte Baumwolle eingekauft hat.
Im Detail: Prüfprozesse, Anerkennung und Antragsstellung
Unabhängige Zertifizierungsstellen kontrollieren die Einhaltung der Anforderungen an Unternehmen und ihre Prozesse zur Übernahme von Verantwortung. Die Zertifizierungsstellen müssen sich bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für den Grünen Knopf akkreditieren lassen. Die DAkkS kontrolliert die Zertifizierungsstellen. Die Geschäftsstelle Grüner Knopf überprüft mittels eines Zulassungsverfahrens die Eignung ihrer Auditor*innen, schult sie insbesondere zu den Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse und überwacht stichprobenartig Prüfungen. Außerdem finden regelmäßige Kalibrierungstreffen mit den Auditor*innen statt, um eine einheitliche Qualität zu gewährleisten.
Diese Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse wurden vom Siegelgeber (dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) entwickelt. Detailliertere Informationen dazu finden Sie in den Standarddokumenten hier.
Der Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Produktionsprozesse erfolgt über anerkannte, glaubwürdige Siegel. Um anerkannt zur werden, müssen die Siegel staatlich definierte Mindestanforderungen im Bereich der Glaubwürdigkeit erfüllen.
Der Grüne Knopf stellt eigene siegelbezogene Anforderungen in den Bereichen Konfektion, Nassprozesse und in der Standardversion 2.0 auch an die Rohstoffgewinnung. Wenn diese von zugrundeliegenden, anerkannten Siegeln erfüllt werden, können diese als Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen an die Produktionsprozesse genutzt werden.
Die beim Grünen Knopf 1.0 anerkannten Siegel finden Sie auf der Website des Grünen Knopfs. Zur Erfüllung der siegelbezogenen Anforderungen beim Grünen Knopf 2.0 wird derzeit in einem unabhängigen Verfahren, einem Benchmarking-Prozess durch ITC, evaluiert, welche Siegel zur Erfüllung der Anforderungen anerkannt werden.
Durch diese Anerkennung von bestehenden Produktsiegeln werden die geleisteten Vorarbeiten der Unternehmen diesbezüglich und besonders glaubwürdige Siegel in Wert gesetzt.
Der Grüne Knopf ersetzt keine bestehenden Siegel, sondern baut in seinem Meta-Siegelansatz darauf auf.
Derzeit sind die folgenden unabhängigen Zertifizierungsstellen dafür zugelassen, Grüner-Knopf-Prüfungen vorzunehmen: Control Union Certifications Germany, DIN CERTCO, Prüfdienstleister Hohenstein sowie TÜV Nord.
Alle drei Jahre wird geprüft, ob Unternehmen sich an die Anforderungen halten. Zusätzlich finden jedes Jahr Zwischenprüfungen, sogenannte Überwachungsaudits, statt.
Er richtet sich an alle Unternehmen, die Textilwaren herstellen und / oder vertreiben.
Dies umfasst sowohl Hersteller solcher Waren als auch Handelsunternehmen, die Fremdprodukte als Eigenmarken vertreiben.
Ja. Der Grüne Knopf kann für die nachhaltige öffentliche Beschaffung in der EU genutzt werden. So können beispielsweise Krankenhäuser, Polizeidienststellen oder Kommunen die Kriterien des Grünen Knopfs nutzen, um etwa Feuerwehrkleidung, Hemden und andere Textilien nachhaltig zu beschaffen.
Die Zertifizierung erfolgt auf Grundlage international harmonisierter Normen.
Jedes Unternehmen kann sich bei der Vergabestelle melden und beraten lassen:
RAL gemeinnützige GmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Telefon: +49 228 68895 195
Email: vergabestelle@gruener-knopf.de
Website: https://vergabestelle.gruener-knopf.de/kontakt
Stand: August 2024