Aktuelles

Pressemitteilungen, Pressematerial und Informationen

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen und Termine sowie eine Fotobibliothek und verschiedene Hintergrundinformationen zum Herunterladen. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

EmpCo-Richtlinie 2026: Neue Regeln zu Greenwashing & Umweltaussagen - Was sich ab dem 27. September ändert

28. September 2026
Kleiderbügel

Ab heute gelten in Deutschland strengere Vorgaben dafür, wie mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen geworben werden darf. Was sich ändert, was das für Unternehmen und für Verbraucher*innen bedeutet und welche Rolle der Grüne Knopf dabei spielt, lesen Sie hier. 

Was sich am 27. September ändert 

Mit der Empowering-Consumers- bzw. EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 hat die Europäische Union die Regeln für Nachhaltigkeitswerbung neu gefasst. Der Deutsche Bundestag hat die Richtlinie am 19. Dezember 2025 mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das Gesetz wurde am 19. Februar 2026 verkündet und gilt seit dem 27. September 2026.  

Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen vor Greenwashing durch allgemeine Umweltaussagen sowie vor irreführenden Aussagen zu ökologischen und sozialen Merkmalen eines (Textil-)Produkts zu schützen. Gleichzeitig sollen Unternehmen zu einer transparenten Kommunikation durch spezifische und nachweisbare Informationen verpflichtet werden. 

Was das für Unternehmen in der Textil- und Modebranche bedeutet 

Für Unternehmen verschiebt sich damit der Maßstab. Nicht mehr die Frage, wie eine Aussage klingt, entscheidet, sondern die Frage, womit sie belegt ist und worauf genau sie sich bezieht. Folgendes ist nun insbesondere für Gewerbetreibende und Händler in der Textil- und Modebranche relevant:  

  • Allgemeine Umweltaussagen müssen konkret und belegbar sein. Vage Aussagen wie “nachhaltig”, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ dürfen nicht mehr ohne nähere Erläuterung verwendet werden. Wer eine Umweltaussage trifft, ist verpflichtet, diese nachvollziehbar zu belegen. Die Erklärung hat dabei direkt auf demselben Medium zu erfolgen – ein bloßer Verweis auf einen Link oder QR-Code reicht nicht aus. 
  • Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein Fundament. Textilsiegel dürfen in der Werbung nur noch verwendet werden, wenn sie entweder auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden – beim Grünen Knopf trifft beides zu. Freiwillige öffentliche, private Vertrauenssiegel oder Gütezeichen, die nicht staatlich vergeben sind oder auf einem unabhängigen Zertifzierungssystem fundiert sind und trotzdem ein Produkt oder eine Geschäftstätigkeit in ihren ökologischen oder sozialen Aspekten hervorheben, sind künftig unzulässig. 
  • Reichweite einer Umweltaussage muss deutlich sein. Eine Aussage darf nicht so wirken, als gelte sie für ein ganzes Produkt oder das gesamte Unternehmen, wenn sie sich tatsächlich nur auf einen Teil davon bezieht. 
  • Irreführende oder falsche Angaben zur Haltbarkeit oder Reparierbarkeit sind unzulässsig. Textilprodukte dürfen nicht als reparierbar beworben werden, wenn Ersatzteile oder eine Anleitung fehlen. Ebenso dürfen keine Eigenschaften eines Produkts wie z.B. “Frei von Schadstoff X” als Besonderheit eines Produkts hervorgehoben werden, wenn die Eigenschaft ohnehin gesetzlich vorgegeben ist.  
  • Keine pauschale Abverkaufs- und Schutzfristen von Waren. Eine pauschale Abverkaufs- und Schutzfrist von Waren gibt es nicht. Für Textilwaren, die vor dem 27. September 2026 in den Handel gebracht wurden, ist jedoch eine Übergangsregelung bis September 2028 vorgesehen. Wird gegen bestimmte Verstöße gegen die neuen EmpCo-Regeln, z.B. zur Unterlassung einer Werbung, geklagt, soll im Einzelfall geprüft werden, ob dies verhältnismäßig ist. Dabei zählen die Schwere des Verstoßes, bisherige Bemühungen des Unternehmens um Korrektur sowie die Kosten und Umweltbelastungen einer notwendigen Änderung oder Vernichtung – etwa von Produkten oder Verpackungen. 

Was das für Verbraucher*innen bedeutet 

Der Markt für Nachhaltigkeitsaussagen ist über Jahre unübersichtlich geworden: Siegel, Eigenkennzeichnungen und Werbeaussagen stehen nebeneinander, ohne dass erkennbar wäre, wer was geprüft hat und worauf sich die Aussage bezieht. Genau hier setzen die neuen Regeln an und dienen dem Schutz von Verbraucher*innen vor unfairen und irreführenden Geschäftspraktiken. Dadurch erhalten Verbraucher*innen belegbare und spezifische Informationen zu Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten von (Textil-)Produkten. Wer wirbt, muss künftig sagen können, worauf sich eine Aussage bezieht und womit sie belegt ist. Pauschale Versprechen ohne Erklärung verschwinden damit aus der Werbung – und was übrig bleibt, lässt sich leichter vergleichen.  

Am Grünen Knopf selbst ändert sich für Verbraucher*innen wenig. Eine Neuerung wird an manchen Produkten sichtbar: Besteht ein Produkt nicht ausschließlich aus textilen Bestandteilen – etwa wegen eines Reißverschlusses – empfiehlt die Geschäftsstelle Grüner Knopf den lizenzierten Unternehmen den Zusatz „Gilt für textile Bestandteile“ unter dem Logo aufzunehmen. So ist unmittelbar am Produkt erkennbar, worauf sich die Auszeichnung genau bezieht. 

Welche Rolle der Grüne Knopf spielt 

Der Grüne Knopf wird seit 2019 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vergeben. Unabhängige, von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstellen prüfen, ob Unternehmen die Anforderungen an ihre unternehmerischen Sorgfaltsprozesse erfüllen – von der Risikoanalyse über Beschwerdemechanismen und Abhilfe bis zur Berichterstattung. 

Der Grüne Knopf gilt nach juristischer Einschätzung im Sinne des UWG als ein durch eine staatliche Stelle festgesetztes Nachhaltigkeitssiegel und ist damit gesetzlich privilegiert. Die Umweltaussagen, die mit der bloßen Nutzung des Logos am Produkt gemacht werden, sind demnach keine verbotenen allgemeinen Umweltaussagen. Somit sind die mit dem Grüner-Knopf-Logo selbst kommunizierten Claims wie “sozial”, “ökologisch”, "staatlich" und "unabhängig zertifiziert” nach EmpCo zulässig. 

Als staatliches Siegel begrüßt der Grüner Knopf die verbindlichen Regeln für substanzielle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.” sagt Christine Moser-Priewich, Leiterin der Geschäftsstelle Grüner Knopf. „Gleichzeitig wünsche ich mir, dass EmpCo von Unternehmen als eine Chance für eine glaubwürdigere Nachhaltigkeitskommunikation gesehen wird und nicht zu Greenhushing führt. Es wäre sehr schade, wenn Textilunternehmen und -Händler aus Sorge vor Abmahnungen in Zukunft gar nicht mehr über ihre Fortschritte in den Lieferketten sprechen. Wer den Grünen Knopf nutzt, kommuniziert auf einem staatlich festgesetzten und unabhängig überprüften Fundament. Die Verantwortung für die eigene Kommunikation bleibt bei den Unternehmen – aber schweigen müssen sie deshalb nicht.“ 

Sie haben Fragen? 

Die Geschäftsstelle Grüner Knopf steht Unternehmen zu den neuen Anforderungen zur Seite. Schreiben Sie uns an info@gruener-knopf.de, um einen unverbindlichen Gesprächstermin zu vereinbaren. 

Darüber hinaus lädt die Geschäftsstelle, Unternehmen zur Grüner Knopf Dialogtour 2026 ein – ein zentrales Thema bildet EmpCo & Kommunikation. Melden Sie sich hier für die Grüner Knopf Dialogtour an.  

Weitere Informationen zur Logo-Nutzung unter EmpCo/UWG finden Sie im aktuellen Logo-Manual.

Mehr lesen

Der Grüner-Knopf-Leitfaden wurde überarbeitet

14. August 2026

 

Seit über drei Jahren ist der Grüner-Knopf-Standard 2.0(.1) in Anwendung. In dieser Zeit wurden durch alle Stakeholder wesentliche Punkte geklärt, gelernt und verbessert. Dies spiegelt der überarbeitete Grüner-Knopf-Leitfaden wider. Auf Grundlage von Austauschen, Gesprächen und E-Mails mit Unternehmen und Zertifizierungsstellen sowie einer detaillierten Auswertung der Auditberichte wurden die zentralen Themen mit Interpretations- und Klarstellungsbedarf identifiziert und in den Leitfaden aufgenommen. So stellt der Grüne Knopf sicher, dass alle Indikatoren einheitlich verstanden und angewendet werden. Das stärkt die Glaubwürdigkeit des Siegels und schafft Sicherheit für alle relevanten Stakeholder bei der Anwendung und Auslegung unternehmerischer Sorgfaltsprozesse. 

Haben Sie Fragen zur Anwendung der Kriterien zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten des Grünen Knopfs? Dann klicken Sie sich durch das interaktive Dokument und finden Antworten und Lösungsvorschläge. 

Zunächst wird die deutsche Version des überarbeiteten Leitfadens veröffentlicht; die englische folgt in den kommenden Wochen. Bei dringendem Bedarf an der englischen Fassung wenden Sie sich bitte an info@gruener-knopf.de. 

Mehr lesen

Grüner Knopf bündelt Aufgaben der Vergabestelle künftig in der Geschäftsstelle

16. Juli 2026

 

Nach langjähriger und erfolgreicher Zusammenarbeit endete die Kooperation des Grünen Knopfs mit der Vergabestelle RAL gGmbH Ende Juni 2026. Wir bedanken uns herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den wichtigen Beitrag, den die RAL über viele Jahre zum Erfolg des Grünen Knopfs geleistet hat. 

Als Vergabestelle hat die RAL Unternehmen im Siegelvergabeprozess umfassend beraten und begleitet, die Lizenzvergabe organisiert, das Grüner-Knopf-Portal betreut sowie die Marktüberwachung des Grünen Knopfs verantwortet. Mit ihrem Engagement hat die Vergabestelle maßgeblich dazu beigetragen, die Qualität und Glaubwürdigkeit des Siegels zu sichern. 

Um die Prozesse künftig noch effizienter zu gestalten und den direkten Austausch mit den Unternehmen weiter zu stärken, werden die bisherigen Aufgaben der Vergabestelle künftig weitgehend in der Geschäftsstelle des Grünen Knopfs gebündelt. Dadurch schaffen wir kürzere Wege und eine noch engere Betreuung unserer Lizenznehmer*innen und Antragsteller*innen. 

Eine Ausnahme bildet der Abschluss der Lizenzverträge: Die Betreuung des Lizenzvergabeprozesses übernimmt künftig unser Partner Assurance Services International (ASI). 

Die „Vergabestelle“ ist in einigen normativen Grüner-Knopf-Dokumenten genannt. Die Geschäftsstelle fungiert in weiten Teilen nun als Vergabestelle, so dass sich für die definierten Regeln keine Änderungen ergeben. Vor dem Hintergrund des Grüner-Knopf-Standard 3.0 werden die normativen Dokumente, die die Vergabestelle als einzelnen Akteur im Grüner-Knopf-System nennen, nicht angepasst. Stattdessen erklärt ein Dokument die neue Aufgabenverteilung und gilt ergänzend. Ein Link zu diesem Dokument finden Sie hier: https://gruener-knopf.de/media/1317/download  

Mehr lesen

Grüner Knopf Community Get-Together 2026 - Gemeinsam nachhaltige Lieferketten stärken

23. Juni 2026

 

Welche Nachhaltigkeitsbemühungen von Grüner Knopf-lizenzierten-Unternehmen zeigten die größte Wirkung in ihrer Lieferkette? Welche neuen Entwicklungen prägen das staatliche Textilsiegel? Wie lassen sich funktionierende Beschwerdemechanismen in tiefen Lieferketten absichern?  

Diese und viele weitere Fragen standen im Zentrum des jüngsten Community Get-Togethers des Grünen Knopfes. In vertrautem und exklusivem Kreis kamen Vertreter*innen lizenzierter Unternehmen, der Geschäftsstelle Grüner Knopf und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am Vorabend des letzten Roundtables in Bonn zusammen, um im Sinne des kollektiven Lernens praxisnahe Lösungsansätze zu diskutieren und sich intensiv zu vernetzen. 

Gemeinsam blickten die Teilnehmenden auf gelungene Umsetzungsbeispiele aus den Lieferketten von Grüner-Knopf-zertifizierten Unternehmen. Dabei wurde schnell deutlich: Die Herausforderungen bei der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten sind komplex – umso wertvoller ist der direkte, vertrauliche Erfahrungsaustausch untereinander. Neben dem Feiern gemeinsamer Erfolge lag der Fokus der Veranstaltung vor allem auf dem lösungsorientierten Umgang mit aktuellen Hürden. 

Praxisnahe Einblicke: Fallstudie aus Pakistan im Fokus 

Ein besonderes Highlight der Veranstaltung war die Vorstellung der Ergebnisse einer aktuellen Fallstudie in Pakistan, die das WE Program gemeinsam mit Beirholm durchgeführt hat. Am konkreten Beispiel wurden spezifische Faktoren analysiert, die den Fortschritt bei der Absicherung von funktionierenden Beschwerdemechanismen vor Ort entweder behindern oder maßgeblich ermöglichen. 

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse stießen auf großes Interesse und lieferten der Community wertvolle Impulse für die strategische Weiterentwicklung und Absicherung eigener nachhaltiger Lieferketten. Wir danken dem WE Program für das Teilen der wertvollen Erkenntnisse für die Weiterentwicklung nachhaltiger Lieferketten. 

Dialog und Ausblick auf die neuesten Entwicklungen 

Neben den Best Practices aus der Praxis bot das Treffen auch Raum für einen direkten Informationsfluss zu den neuesten Entwicklungen beim Grünen Knopf. Die Teilnehmenden erhielten aus erster Hand aktuelle Einblicke in anstehende Prozesse und strategische Anpassungen des Siegels. 

Starkes Netzwerk, lebendige Community!  

Besonders geschätzt wurde von den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich abseits des dichten Programms im kleinen Kreis auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und bestehende Partnerschaften zu vertiefen. Das Format hat erneut gezeigt, wie entscheidend Kooperation und gegenseitige Unterstützung für die Transformation der Textilbranche sind. Der Grüne Knopf lebt von den Ideen, Fragen und Anregungen seiner Community. Die Bereitschaft, offen über Herausforderungen zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, ist ein starkes Signal für eine vertrauensvolle Community. 

Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Teilnehmenden für die offene, vertrauensvolle Diskussion, die praxisnahen Beispiele und das fortlaufende gemeinsame Engagement. Wir freuen uns schon jetzt auf die nächsten lebhaften Diskussionen und den kontinuierlichen Austausch in unserer wachsenden Grüner Knopf Community! 

Mehr lesen

Die Konsultation zum Grüner-Knopf-Standard 3.0 schließt – Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

18. Juni 2026

Am 17. Juni 2026 wurde die dreimonatige Konsultationsphase zum Grüner Knopf 3.0 Standard abgeschlossen. Mehr als 170 Stakeholder haben ihr Feedback zum Entwurf abgegeben und so die Zukunft des Grünen Knopfes aktiv mitgestaltet. Wir möchten uns bei allen Teilnehmenden ausdrücklich für ihren wertvollen Beitrag bedanken. Nur durch ihr Engagement bleibt der Grüne Knopf umsetzbar, wirkungsvoll und zukunftsfähig! 

 

Ihre Mitgestaltung

Um den Standard robust zu gestalten und Korrekturen weitestgehend zu vermeiden, hat die Konsultation möglichst viele Akteur*innen entlang der gesamten Textillieferkette in den Revisionsprozess eingebunden. Verschiedenste Feedback-Formate konnten die Verfügbarkeiten und Bedarfe unterschiedlicher Stakeholder abdecken.

Über die öffentliche Online-Konsultation konnte während des gesamten Konsultationszeitraums detailliertes Feedback auf der Website oder per E-Mail abgegeben werden. Ein interaktives Webinar ermöglichte den Austausch mit internationalen Stakeholdern entlang der Lieferkette. In Präsenz fanden Runde Tische in Brüssel mit FairWear, Bonn mit dem Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte und Berlin mit dem Dialogue and Impact for Sustainable Textiles, sowie Faisalabad mit der Sustainable Terms of Trade Initiative und Pakistan Textile Export Association und in Lahore mit GIZ Pakistan statt.

So konnten Vertreter*innen von Marken, Produzent*innen, Standardorganisationen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Verbraucher*innen, sowie Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft ihre Perspektiven in die Zukunft des Grünen Knopfes direkt einbringen. 

 

Wie geht es weiter? 

Im Anschluss an die Konsultation wird der Siegelgeber, das BMZ, auf Grundlage der Empfehlungen des Beirats des Grünen Knopfes über die endgültigen Anforderungen entscheiden. Die finale Fassung vom Grünen Knopf 3.0 soll 2027 vorgestellt werden, gefolgt von einer einjährigen Überarbeitungsphase für Unternehmen. 

 

Mehr Informationen zum Revisionsprozess finden Sie hier: Weiterentwicklung | Grüner Knopf  

Mehr lesen

Roundtable for Manufacturers in Pakistan

09. Juni 2026 | 9:00

Die Pakistan Textile Export Association (PTEA), der Grüner Knopf, das STAR-Netzwerk und die Sustainable Terms of Trade Initiative (STTI) organsieren einem gemeinsamen Roundtable für Textilhersteller in Faisalabad, Pakistan, am 09. Juni 2026.

Wir freuen uns, mit führenden Textil- und Bekleidungsherstellern über Handelsverlagerungen, Due Diligence und Einkaufspraktiken zu diskutieren und im Rahmen der öffentlichen Konsultation Feedback zum Grüner Knopf 3.0 Standardentwurf einzuholen.

Die Einladung finden Sie hier: https://gruener-knopf.de/media/1308/download

Weitere Informationen über den Grünen Knopf finden Sie hier: https://gruener-knopf.de/media/1309/download

Mehr lesen

Community Get-Together

15. Juni 2026 | 15:00
Mehr lesen

Online-Konsultation zum Grüner-Knopf-Standard 3.0 ist eröffnet – Jetzt teilnehmen!

16. März 2026

 

Die Revision des Grüner-Knopf-Standards 3.0 tritt in die nächste Phase: Die Online-Konsultation zum Entwurf des Grüner-Knopf-Standards 3.0 ist jetzt eröffnet. Unternehmen, Produzenten, Beschäftigte, Verbraucher*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Vertreter*innen aus der Wissenschaft sind herzlich eingeladen, ihr Feedback einzubringen und die zukünftigen Kriterien des neuen Standards mitzugestalten. 

Ihr Beitrag trägt direkt dazu bei, den Grüner-Knopf-Standard weiter zu stärken und sicherzustellen, dass die Anforderungen in textilen Lieferketten praktikabel und wirksam sind.  

Warum Ihre Beteiligung wichtig ist

Der Grüner Knopf hat das Ziel, verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken, den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in globalen Textillieferketten kontinuierlich zu verbessern. Die Revision des Grüner-Knopf-Standards 3.0 baut auf bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen verschiedener Stakeholder auf, um die Kriterien weiter zu stärken. 

Die Teilnahme an der Konsultation bringt zudem vielfältige Perspektiven ein. Diese helfen dabei, die Qualität des Standards zu verbessern, mögliche blinde Flecken zu identifizieren und Lücken in den Kriterien zu schließen. 

Dies ist Ihre Chance, echte Wirkung zu schaffen: Frühzeitiges Feedback bringt den Wandel schneller voran, vermeidet aufwendige Nachbesserungen und stärkt die gemeinsame Verantwortung. Ihre Rückmeldungen tragen dazu bei, dass die nächste Generation des Grüner-Knopf-Standards nachhaltige Textilproduktion und verantwortungsvolle Lieferketten weiter voranbringt. 

Was ist neu?

Der Grüner-Knopf-Standard 3.0 wird wichtige Anpassungen enthalten, um den Standard klarer, wirkungsvoller und zukunftsfähig zu machen. Im Fokus der Revision seht ein stärkerer Fokus auf umweltbezogene Sorgfaltspflichten und Themen wie Klima, zirkuläres Design, existenzsichernde Löhne und Geschlechtergerechtigkeit. 

Ein weiteres Ziel der Überarbeitung ist eine stärkere Ausrichtung an internationalen Sorgfaltspflichten-Standards und Gesetzgebungen sowie eine Vereinheitlichung der Indikatoren. Damit soll der Grüner-Knopf-Standard verständlicher werden und gleichzeitig eine Grundlage für unabhängige Prüfungen durch Dritte bieten. 

Zeitplan der Konsultation

Die Online-Konsultation zum Entwurf des Grüner-Knopf-Standards 3.0 läuft vom 16. März bis zum 17. Juni. Der überarbeitete Standard soll im Jahr 2027 in Kraft treten, gefolgt von einer einjährigen Übergangsphase für Unternehmen. 

Jetzt teilnehmen 

Alle interessierten Stakeholder sind eingeladen, an der Konsultation teilzunehmen und Feedback zum Entwurf des Standards 3.0 einzubringen. 

Mehr Informationen zum Revisionsprozess finden Sie hier: Weiterentwicklung | Grüner Knopf 

Mehr lesen

Grüner Knopf 3.0 Roundtable in Bonn

16. Juni 2026 | 9:30

Runder Tisch nur für Unternehmen gemeinsam mit dem Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte. Siehe die Einladung für Details hier. 

Mehr lesen