Anforderungen an Produktionsprozesse
Durch glaubwürdige Siegel nachgewiesen
Anforderungen an Produktionsprozesse
Grüner Knopf 1.0 und Grüner Knopf 2.0
Den Grünen Knopf tragen nur Produkte, die von verantwortungsvollen Unternehmen stammen und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten hergestellt wurden. Zum Start des Grünen Knopfs waren dies insbesondere Umweltanforderungen beim Bleichen und Färben sowie Anforderungen an Sozial- und Arbeitsbedingungen beim Zuschneiden und Nähen. Neben dem Ausbau der bereits existierenden Kriterien kommen nun mit dem Grünen Knopf 2.0 auch Anforderungen an die nachhaltige Rohstoffgewinnung dazu. Produkte dürfen nur aus zugelassenen Fasern und Materialien bestehen.
Als Nachweis für eine nachhaltige Produktion akzeptiert der Grüne Knopf Siegel, die die Glaubwürdigkeitskriterien der Bundesregierung erfüllen und die geforderten Sozial- und Umweltanforderungen in der Lieferkette geprüft haben. Unternehmen müssen für diese Lieferkettenstufen entsprechende Siegel nachweisen.
Anerkannte Siegel beim Grünen Knopf
Hier finden Sie die Liste an zugelassenen Fasern und Materialien sowie die Liste aller anerkannten Siegel beim Grünen Knopf. Außerdem ergänzend finden Sie hier eine Erläuterung zur Liste zugelassener Fasern.
Rohstoffgewinnung und Faser- und Materialeinsatz
Bei der Rohstoffgewinnung trifft man sowohl auf große soziale als auch ökologische Herausforderungen - zum Beispiel auf dem Baumwollfeld, wo häufig Pestizide zum Einsatz kommen und Kinderarbeit nach wie vor verbreitet ist. Herausforderungen gibt es auch bei anderen Naturfasern, bei Fasern tierischen Ursprungs und im Bereich von Kunststoffen durch nicht nachhaltige Forstwirtschaft beispielsweise. Die neueste Standardversion Grüner Knopf 2.0 bezieht deshalb die Rohstoffgewinnung ein.
Beispiele
Verbot von genmodifizierter Baumwolle
Verbot von genmodifizierter Baumwolle
- Bei der Baumwollproduktion darf kein gentechnisch verändertes Saatgut eingesetzt werden.
- Baumwolle muss außerdem aus nachhaltiger Landwirtschaft stammen.
Fasern aus nachhaltiger Forstwirtschaft
Fasern aus nachhaltiger Forstwirtschaft
- Kunststoffe auf Pflanzenbasis wie z.B. Viskose dürfen nur aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
- Wenn sie nicht aus Forstwirtschaft kommen, stammen sie aus kontrolliert biologischem Anbau bzw. kontrolliert biologischer Tierhaltung oder sind Nebenprodukte bzw. Rest- oder Abfallstoffe.
Anforderungen an das Tierwohl
Anforderungen an das Tierwohl
- Tierische Fasern müssen aus artgerechter Haltung stammen (Bio-Standard oder Sicherstellen der "5 Freiheiten")
- Verbot von Mulesing bei Schafwolle bei einem Anteil von mehr als 30%.
- Verbot von Lebendrupf und Zwangsmast bei Daunen und Federn bei einem Anteil von mehr als 30%.
Grenzwerte für Schadstoffe
Grenzwerte für Schadstoffe
- Es gibt Anforderungen an die Reduktion von synthetischen Pestiziden und Vorgaben für den Einsatz von Chemikalien.
- Frisches Polyester darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden und dann definierte Grenzwerte für das Schwermetall Antimon nicht überschreiten.
Förderung von recycleten Fasern
Förderung von recycleten Fasern
- Fasern und Materialien sind in der Regel dann zulässig, wenn sie recycelt oder prinzipiell kreislauffähig sind.
- Frische Synthetikfasern dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden, z.B. wenn 70% des Endprodukts aus Rezyklat bestehen.
Bleichen und Färben
Beim Bleichen, Färben und Imprägnieren der Textilien wird teilweise mit gefährlichen Chemikalien gearbeitet. Ein unzureichender Umgang mit Abwasser kann das Trinkwasser stark belasten. Um ein Produkt mit dem Grünen Knopf kennzeichnen zu können, gelten deshalb verbindliche ökologische Anforderungen an diesen Produktionsschritt. Die bestehenden Anforderungen beim Grünen Knopf 1.0 wurden erweitert, geschärft und im Rahmen der Standardversion 2.0 um neue ergänzt.
Beispiele
Verbot gefährlicher Chemikalien
Verbot gefährlicher Chemikalien
- Gefährliche Chemikalien und besorgniserregende Stoffe sind verboten.
- Es gibt Grenzwerte für bestimmte chemische Rückstände.
- Beim Umgang mit Chemikalien sind Schutzausrüstung und Schulungen vorgeschrieben.
Grenzwerte für Abwasser
Grenzwerte für Abwasser
- Das Abwasser wird analysiert und gesetzeskonform entsorgt, z.B. in Kläranlagen.
- Es gibt Grenzwerte, z.B. für den ph-Wert, die Temperatur, den chemischen Sauerstoffbedarf und den gesamten organischen Kohlenstoff.
Weniger Luftverschmutzung und CO2
Weniger Luftverschmutzung und CO2
- Luftemissionen werden überwacht und gesenkt - das betrifft insbesondere die Treibhausgase CO2, Staub, Stickstoff und ozonabbauende Stoffe.
Wasser- und Energieverbrauch im Blick
Wasser und Energieverbrauch im Blick
- Der Wasser- und Energieverbrauch werden überwacht.
Weniger Abfall
Weniger Abfall
- Das Abfallaufkommen wird verringert.
- Abfallströme und die Entsorgung werden überwacht.
Zuschneiden und Nähen
Akkordarbeit in stickigen Fabriken, 16-Stunden-Schichten, fehlende Schutzbekleidung, Kündigung bei Schwangerschaft und fehlende Sicherheitsmaßnahmen sind in den Textilfabriken keine Seltenheit. Deshalb gibt es verbindliche siegelbezogene Anforderungen für menschenwürdige Arbeit beim Zuschneiden und Nähen. Die bestehenden Anforderungen des Grünen Knopfs 1.0 wurden für diesen Produktionsschritt weiterentwickelt und sind im Grünen Knopf 2.0 ausgefeilter. Auch neue Anforderungen sind hinzugekommen.
Beispiele
Verbot von Kinderarbeit
Verbot von Kinderarbeit
- Schlimmste Formen von Kinderarbeit sind verboten.
- Es muss ein System zur Altersüberprüfung bestehen.
- Mindestaltersgrenzen werden eingehalten.
- Für junge Arbeiter*innen gelten besondere Vorgaben.
- Es muss ein Verfahren für den Umgang mit Kinderarbeit definiert sein, sofern dies doch eintritt.
Arbeitszeiten und bezahlte Überstunden
Arbeitszeiten und bezahlte Überstunden
- Die Regelarbeitszeit ist auf maximal 48 Stunden in der Woche begrenzt.
- Es gibt mindestens einen Ruhetag in der Woche.
- Überstunden sind freiwillig und bezahlt.
- Arbeitszeiten werden dokumentiert und es gibt regelmäßige Pausenzeiten.
- Leiharbeiter*innen haben gleiche Rechte.
Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
- Arbeiter*innen haben das Recht, ihre Interessen zu vertreten und dafür Organisationen zu gründen oder beizutreten.
- Vertreter*innen dieser Organisationen wird Zutritt zu allen Arbeitsstätten gewährt.
- Arbeitsbedingungen dürfen verhandelt werden.
Gewährleistung von Arbeitsschutz und -sicherheit
Gewährleistung von Arbeitsschutz und -sicherheit
- Ein System zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz ist vorhanden.
- Persönliche Schutzausrüstung wird zur Verfügung gestellt.
- Der Betrieb stellt Erste-Hilfe-Personal und medizinische Grundversorgung bei Arbeitsunfällen.
- Anforderungen an Gebäudesicherheit und Brandschutz.
Verbot von Zwangsarbeit
Verbot von Zwangsarbeit
- Zwangsarbeit und Schuldknechtschaft sind verboten.
- Beschäftigte können sich frei bewegen.
- Weder Papiere noch Löhne werden einbehalten.