Verlängerung der Übergangsfrist für die Faser- und Materialanforderungen bis 31.07.2026
Im August 2022 wurden mit der Einführung des Grünen Knopfs 2.0 erstmals auch Anforderungen an den Faser- und Materialeinsatz in Grüner-Knopf-Produkten formuliert. Sie sollen die nachhaltige Gewinnung von Rohstoffen und die Recyclingfähigkeit von Textilprodukten auf lange Sicht fördern. Nach Ablauf der bisherigen Übergangsfrist, sollten die Anforderung ab 31.07.2024 in Kraft treten. Die Übergangsfrist für die Faser- und Materialanforderungen des Grünen Knopfs 2.0 wurde nun vom Siegelgeber des Grünen Knopfs, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), bis zum 31.07.2026 verlängert.
Hintergrund für die Verlängerung der Übergangsfrist ist insbesondere der Aspekt, dass aktuell verschiedene politische Regulierungen für den Textilsektor in der Europäischen Union (EU) diskutiert werden, die sich voraussichtlich stark auf den Anforderungsbereich des Grünen Knopfs auswirken und hier wiederrum insbesondere im Faser- und Materialbereich.
Darunter fallen primär die EU Sustainable Product Regulation (ESPR), die Green Claims Directive und die Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung (TLR).
- Die ESPR soll Anforderungen an das Design und die Materialauswahl von Textilien stellen. Der hierfür relevante Rechtsakt, inkl. der Einführung eines digitalen Produktpasses, wird zwischen 2024 und 2027 Gültigkeit erlangen.
- Die Green Claims Directive soll Nachhaltigkeitsaussagen regulieren und die Verbreitung von Umweltzeichen begrenzen. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt durch die Mitgliedstaaten 24 Monate nach Verabschiedung auf EU-Ebene.
- Die Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung (TLR) wird ebenfalls neue Anforderungen an die physische und digitale Kennzeichnung von Textilien stellen.
Die Implikationen dieser Regularien auf Standards und den Sektor insgesamt sind derzeit noch nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Risiko, dass der Grüne Knopf Anforderungen an den Faser- und Materialeinsatz stellt, die nach Inkrafttreten der Regularien angepasst oder wieder zurückgenommen werden müssten.
Bis 31.07.2026 können Lizenznehmer weiterhin freiwillig Produkte bereits entsprechend der Faser- und Materialanforderungen des Grünen Knopfs 2.0 zertifizieren lassen. Die Metasiegel-Anforderungen an die Konfektion und die Nassprozesse sind von dieser verlängerten Übergangsfrist nicht betroffen, diese müssen ab dem 31.07.2024 gemäß des Grüner-Knopf-Standards 2.0 verbindlich erfüllt werden.
Mit der angepassten Übergangsfrist können nach dem 31.07.2024 Produkte mit dem Grünen Knopf 2.0 ausgelobt werden, die
- die Grüner Knopf 2.0 Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse erfüllen
- mit im Grünen Knopf 2.0 anerkannten Siegeln für die Nassprozesse und die Konfektion zertifiziert sind.
- zusätzlich die Faser- und Materialanforderungen des Grünen Knopfs 2.0 erfüllen.
Hinweis: Die Informationen an den verschiedenen Stellen auf der Website bezüglich der Übergangsfrist werden aktuell überarbeitet.