Aktuelles & Termine

Erste Siegel im Meta-Siegelansatz des Grünen Knopfs 2.0 anerkannt I 29.09.2022

Für den Grünen Knopf 2.0 läuft aktuell ein Benchmarking-Prozess, um zu evaluieren, welche Siegel zur Erfüllung der Anforderungen an die Produktionsprozesse anerkannt werden. Siegel müssen für verschiedene Produktionsstufen nachgewiesen werden. Wir freuen uns besonders über die ersten anerkannten Siegel für den im Grünen Knopf 2.0 neuen Anerkennungsbereich Faser- und Materialeinsatz.

Die Anerkennung der Siegel spricht der Siegelgeber, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), aus. Für den Anerkennungsbereich Faser- und Materialeinsatz werden künftig folgende Nachweise akzeptiert:

  • Cotton Made in Africa (CmiA): für den Einsatz pflanzlicher Fasern (Unterbereich 6)
  • Global Organic Textile Standard (GOTS): für den Einsatz pflanzlicher und tierischer Fasern (Unterbereiche 5 und 8) und für den Einsatz von chemischen Fasern größer als 10% und kleiner als 30% (Unterbereiche 1, 2, 3 und 7)
  • Global Recycled Standard (GRS): für den Einsatz von rezyklierten Chemie- und Pflanzenfasern (Unterbereiche 3 und 7)
  • Naturtextil IVN zertifiziert BEST: für den Einsatz von pflanzlichen und tierischen Fasern (Unterbereiche 5 und 8)
  • Organic Content Standard (OCS): für den Einsatz von pflanzlichen und tierischen Fasern sowie Regeneratsfasern (Unterbereiche 2, 5 und 8)
  • Recycled Claim Standard (RCS): für den Einsatz von rezyklierten Chemie- und Pflanzenfasern (Unterbereiche 3 und 7)
  • Responsible Down Standard (RDS): für den Einsatz von Daunen (Unterbereich 10)
  • Responsible Mohair Standard (RMS): für den Einsatz tierischer Fasern (Unterbereich 9)
  • Responsible Wool Standard (RWS): für den Einsatz tierischer Fasern (Unterbereich 9)

Um diese Anforderungen an die Produktionsprozesse zu erfüllen müssen Unternehmen anerkannte Siegel nachweisen. Die Anerkennung der aufgelisteten Siegel für den Meta-Siegelansatz bedeutet für die Grüner-Knopf-Lizenznehmer, dass sie diese Siegel nutzen können, um nachzuweisen, dass sie die Anforderungen für die jeweiligen zugelassenen Fasern und Materialien erfüllen. Dies kann in Verbindung mit dem Nachweisen von Siegeln für die Produktionsschritte Konfektionierung und Nassprozesse zu einer Auslobung von Produkten mit dem Grünen Knopf führen. Zuvor muss jedoch nachgewiesen werden, dass auch die Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse erfüllt sind.

Die Anerkennung der genannten Siegel ist das Ergebnis eines Anerkennungsprozesses, der im Grüner-Knopf-Standard 2.0: Prozess und Anforderungen für die Anerkennung von Siegeln dargelegt ist. Bei den neu anerkannten Siegeln wurde vor ihrer Anerkennung geprüft, ob sie die inhaltlichen Anforderungen des Grünen Knopfs zur Anerkennung von Siegeln sowie die Zulassungsvoraussetzungen, zu denen auch Anforderungen an ihre Glaubwürdigkeit gehören, erfüllen.

Die vom BMZ ausgesprochene Anerkennung der Siegel gilt bis zur nächsten Revision des Grünen Knopfs. Sollte das Siegel selbst Änderungen durchlaufen, ist gemäß des Grüner-Knopf-Standards zu überprüfen, ob die Anerkennung in einem neuen Benchmarking eruiert werden muss.

Abbildung der Logos Anerkannter Siegel