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Zulassung von Grüner-Knopf-Zertifizierungsstellen

Seit dem 1. März 2021 benötigen Zertifizierungsstellen und ihre jeweiligen Auditorinnen und Auditoren eine formelle Zulassung, um die Prüfung der Anforderungen des staatlichen Siegels Grüner Knopf bei Unternehmen durchzuführen.

In einem zweistufigen Verfahren wird die Eignung der Zertifizierungsstellen und ihrer Auditorinnen und Auditoren überprüft. Mittels eines intensiven und umfassenden Schulungsprogramms werden Auditorinnen und Auditoren zu den Themen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten sowie zum Prüfprozess des Grünen Knopfs weitergebildet. Weitere Informationen zur Zulassung von Zertifizierungsstellen finden Sie hier.

Neu mit dabei ist ab März 2021 auch der Prüfdienstleister Hohenstein.
Ab Mai 2021 ist auch die Zertifizierungsstelle Ceres dabei.